Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ,
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Mit Neufassung des §12a Asylgesetz (AsylG) zum Januar 2023 wurde die vorherige staatliche Asylverfahrensberatung (AVB) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch eine behördenunabhängige Beratung abgelöst. Finanziert über Bundesmittel und unter Aufsicht des BAMF werden seitdem verschiedene Träger mit der behördenunabhängigen Beratung beauftragt. Im Rahmen des Forschungsprojektes "Evaluation zur Implementierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung" evaluiert das BAMF-Forschungszentrum (BAMF-FZ) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) das bestehende Beratungsprogramm.
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Die Evaluation gliedert sich in drei Teilbereiche: Zum einen wird eine Schätzung des tatsächlichen Beratungsbedarfs von Asylsuchenden anhand verschiedener Datenquellen (Bedarfsanalyse) unternommen. Zum anderen werden zentrale Prozessschritte und Schnittstellen zur Identifikation von Optimierungspotenzialen (Prozessevaluation) untersucht. Ergänzend dazu erfolgt eine Prüfung notwendiger Voraussetzungen für eine Wirkungsanalyse. Diese kann im Projekt selbst aufgrund einer unzureichenden Datenlage nicht durchgeführt werden.
Ziel der Bedarfsanalyse ist es, den tatsächlichen Beratungsbedarf von Asylsuchenden einzuschätzen. Neben der Aufarbeitung bestehender Forschung zu ähnlichen Beratungsangeboten erfolgen eine Auswertung administrativer Daten sowie eine quantitative Analyse von weiteren relevanten Datenquellen, insbesondere der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Ergänzend dazu werden Erkenntnisse zu Beratungsstrukturen und -bedarfen aus weiteren europäischen Staaten abgefragt, um die gewonnen Erkenntnisse besser einordnen zu können.
Im Rahmen der Prozessevaluation werden die Prozessketten von der Ausschreibung über die Vergabe der Bundesmittel bis zur konkreten Beratung vor Ort näher untersucht. Ziel ist dabei, Stärken und Schwächen zu identifizieren sowie Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Neben der Analyse administrativer Daten sowie vorhandener Dokumente erfolgt zudem eine qualitative Befragung von Expertinnen und Experten, mit Hilfe derer beispielsweise Reibungsverluste, Best Practices oder institutionelles Erfahrungswissen sichtbar gemacht werden können.
Das Projekt beginnt im Januar 2025. Eine Veröffentlichung des abschließenden Evaluationsberichtes soll im 1. Quartal 2026 erfolgen.