Projekt: Evaluation der Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG , Datum: 29.08.2023, Format: Projekt (abgeschlossen), Bereich: Behörde

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Der Gesetzgeber sah eine Evaluation der seit 2016 bestehenden Wohnsitzregelung nach § 12a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für Geflüchtete mit einem befristeten Schutzstatus vor. Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge begleitete im Auftrag der Bundesregierung dieses Vorhaben und beauftragte ein Konsortium aus der Forschungs- und Beratungsgesellschaft empirica AG sowie der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit der Durchführung der Evaluation.

Kontakt

Dr. Susanne Worbs

Position: Referatsleiterin

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Die Wohnsitzregelung nach § 12a des AufenthG, die 2016 mit dem Integrationsgesetz in Kraft getreten ist, regelt die Wohnsitznahme von schutzberechtigten Ausländerinnen und Ausländern. Dazu gehören insbesondere Menschen, die im Asylverfahren als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden bzw. denen erstmals eine Aufenthaltserlaubnis aus dem humanitären Bereich des AufenthG erteilt wurde. Sie sind durch die Regelung für einen Zeitraum von drei Jahren ab Anerkennung des Schutzstatus verpflichtet, ihren Wohnsitz in demjenigen Bundesland zu nehmen, dem sie zur Durchführung des Asyl- bzw. Aufnahmeverfahrens zugewiesen wurden. Dabei gibt es Ausnahme- und Härtefallregelungen, z.B. im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem anderen Bundesland. Nach § 12a Abs. 2 und 3 AufenthG sind die Länder außerdem ermächtigt, die gesetzliche Wohnsitzverpflichtung nach § 12a Abs. 1 AufenthG weiter zu konkretisieren und eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort innerhalb des Landes auszusprechen ("positive" Wohnsitzregelung) oder "negativ" die Wohnsitznahme an einem bestimmten Ort zu verbieten.

Die Wohnsitzregelung bezweckt die nachhaltige Integration der Betroffenen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache, Integrationsmöglichkeiten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Versorgung mit angemessenem Wohnraum. Zugleich soll soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung vermieden werden. Das Evaluationsvorhaben soll nun ergründen, inwieweit diese Zielsetzungen im praktischen Vollzug der Wohnsitzregelung tatsächlich erreicht werden.

Die Forschungs- und Beratungsgesellschaft empirica AG sowie die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder haben sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens erfolgreich für die Durchführung der Evaluation beworben und diese, begleitet durch das BAMF-Forschungszentrum, bis Ende 2022 durchgeführt. Dabei kam ein Mix verschiedener Methoden und Forschungsansätze (qualitative Befragungen, quantitative und multivariate Datenanalysen, lokale Fallstudien) zur Anwendung.

Den Evaluationsbericht finden Sie unter "Downloads".