Mehr Fachkräfte und Studierende aus dem Ausland , , Erwerbs- und Bildungsmigration aus Drittstaaten im Jahr 2022 stark gestiegen
Um dem Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, gewinnt die Zuwanderung von (angehenden) ausländischen Fachkräften, insbesondere aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union, eine immer größere Bedeutung. Im Jahr 2022 sind nach den Daten des Ausländerzentralregisters rund 133.000 Drittstaatsangehörige nach Deutschland eingereist, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine Bildungsmaßnahme zu absolvieren. Damit zeigt sich nach den Einschnitten durch die COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 ein deutlicher Aufwärtstrend.
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Von den 133.000 Drittstaatsangehörigen, die im vergangenen Jahr zu Erwerbs- und Bildungszwecken nach Deutschland kamen, sind 73.000 der Erwerbsmigration zuzuordnen. Das waren 32.000 Personen bzw. 78 Prozent mehr als 2021. Von den zugewanderten Personen waren mehr als die Hälfte Fachkräfte mit einem anerkannten beruflichen oder akademischen Abschluss, bei insgesamt 61 Prozent ist von der Aufnahme einer qualifizierten Tätigkeit in Deutschland auszugehen. Die Hälfte dieser Zuwanderung erfolgte dabei über die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Akademikerinnen und Akademiker. Diese stellt damit weiterhin den mit Abstand wichtigsten Aufenthaltstitel im Bereich der qualifizierten Erwerbsmigration dar.
Für 39 Prozent der Zugewanderten kann anhand des Aufenthaltstitels keine gesicherte Aussage über vorhandene Qualifikationen getroffen werden. Mit einem Anteil von 50 Prozent fällt hier die Zuwanderung über die sogenannte Westbalkanregelung am meisten ins Gewicht. Zwar ist für Migrantinnen und Migranten aus den sechs Westbalkanstaaten die Anerkennung eventueller Abschlüsse für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nicht erforderlich, jedoch kann es auch innerhalb dieser Gruppe einen signifikanten Anteil qualifizierter Beschäftigter geben.
Top-10 Staatsangehörigkeiten der Erwerbsmigration im Jahr 2022
Quelle: BAMF
Die Zahl der Bildungsmigrantinnen und -migranten (60.000) ist im Vergleich zum Vorjahr um 13.000 Personen bzw. 28 Prozent gestiegen. Die mit Abstand größte Gruppe bilden dabei mit einem Anteil von 74 Prozent (45.000 Personen) internationale Studierende an deutschen Hochschulen. Die größte Steigerung gegenüber 2021 zeigt sich jedoch für Zuwandernde, die in Deutschland eine qualifizierte schulische oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen. Im Jahr 2022 umfasste diese Gruppe 8.000 Personen, 48 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Bildungsmigrantinnen und -migranten stellen als angehende Fachkräfte ein großes Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt dar, denn sie leben bereits im Inland und die Integration in die Gesellschaft — und zum Teil sogar schon in den Arbeitsmarkt — hat begonnen. Zudem wird durch die rechtlichen Möglichkeiten, beispielsweise durch Aufenthaltstitel, die im Anschluss an ein Studium die Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland ermöglichen, der Übergang in die Erwerbstätigkeit erleichtert.
Das bei weitem wichtigste Herkunftsland stellt sowohl für die Erwerbs- als auch für die Bildungsmigration Indien dar. Der Anteil indischer Staatsangehöriger liegt bei der Migration zu Bildungszwecken mit 18 Prozent noch einmal etwas höher als zu Erwerbszwecken (14 Prozent). Bei der Zuwanderung zu Erwerbszwecken befinden sich türkische sowie russische Staatsangehörige mit jeweils 7 Prozent auf dem zweiten und dritten Platz. Im Bereich der Bildungsmigration sind es chinesische (7 Prozent) und türkische Staatsangehörige (5 Prozent).
Gesetzlicher Rahmen
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden seit 2020 neue Möglichkeiten für die Erwerbs- und Bildungsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland geschaffen. Die Regelungen werden durch das aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ausgebaut.
Informationen zur Statistik
Die genannten Daten beruhen auf Auswertungen des Ausländerzentralregisters. Berücksichtigt wurden im Jahr 2022 aus dem Ausland zugezogene Personen aus Nicht-EU-Staaten, die bis Ende des 1. Quartals 2023 in Deutschland einen Aufenthaltstitel zu Bildungs- oder Erwerbszwecken erhalten haben. Detailliertere Auswertungen werden im Jahresverlauf in der Publikation "Das Bundesamt in Zahlen" sowie im "Migrationsbericht der Bundesregierung" veröffentlicht.
Zu beachten ist, dass Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration nicht das gesamte Potenzial der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt abbilden. Auch freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie Migrantinnen und Migranten mit anderen Aufenthaltszwecken (z. B. Familiennachzug oder humanitäre Gründe) können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Zusatzinformation zu regelmäßigen Publikationen
Zahlen zur Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger insgesamt können den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und den Jahresberichten des "Monitorings zur Bildungs- und Erwerbsmigration" sowie des "Freizügigkeitsmonitorings" des BAMF-Forschungszentrums entnommen werden.
Die Jahresberichte der Reihe "Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration" finden Sie unter dem folgenden Link zum Download.
Die Jahresberichte des Freizügigkeitsmonitorings finden Sie hier.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge