Mehr Geld für Lehrkräfte und Kursträger , Datum: 11.12.2020, Ausgabejahr: Nr. 016/2020, Format: Pressemitteilung , BAMF erhöht Finanzierungspauschale für Integrations- und Berufssprachkurse zum 1. Januar 2021

Zum Jahreswechsel werden die Honorare für freiberufliche Lehrkräfte von Integrations- und Berufssprachkursen deutlich steigen, von 35 Euro auf 41 Euro pro Unterrichtseinheit. Auch die Träger dieser Kurse erhalten dann mehr Geld vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Kostenerstattungssatz steigt zum 1. Januar um jeweils 50 Cent pro Teilnehmendem und Unterrichtsstunde.

Für die seit 2005 etablierten Integrationskurse wurden die Pauschalen sowie die Honorarsätze letztmalig 2016 erhöht. Der Kostenerstattungssatz, der pauschaliert pro Teilnehmendem und Unterrichtseinheit (45 min.) abgerechnet wird, lag hier bislang bei 3,90 Euro und wird jetzt um knapp 13 Prozent auf 4,40 Euro steigen. Für die erst 2016 neu eingeführten Berufssprachkurse wird es die erste Erhöhung sein, hier steigt die Pauschale um gut 12 Prozent von 4,14 Euro auf 4,64 Euro.

Durch die Erhöhung dieser Pauschale ist es auch möglich, das Mindesthonorar für die zumeist freiberuflichen Lehrkräfte anzuheben. Das Honorar wird ebenfalls zum 1. Januar um mehr als 17 Prozent steigen, statt bislang 35 Euro werden die Lehrkräfte künftig 41 Euro pro Unterrichtseinheit erhalten.

"Es war an der Zeit", so BAMF-Vizepräsidentin Andrea Schumacher, "wir haben in den vergangenen Jahren so viel in die Qualität der Kurse investiert und neue Formate entwickelt, schon vor Corona die Digitalisierung vorangetrieben. Dabei haben wir Trägern und Lehrkräften viel abverlangt. Ich freue mich daher sehr, dass das jetzt auch mit einer so deutlichen Erhöhung der Pauschale honoriert wird."

Die Anhebung des Kostenerstattungssatzes erfolgt unabhängig vom aktuellen Pandemiegeschehen und gilt für alle neu beginnenden Kurse bzw. Kursabschnitte sowie in allen Kursarten und unabhängig von der Kursform (Präsenz, hybrid oder im "virtuellen Klassenzimmer"). Das Maßnahmenpaket zur Durchführung der Kurse während der Corona-Pandemie gilt parallel weiter.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushaltsentwurf 2021 am 26. November 2020 ermächtigt, den Kostenerstattungssatz für die Durchführung der Integrations- und Berufssprachkurse zu erhöhen, um eine angemessene Vergütung von freiberuflichen Lehrkräften dauerhaft zu gewährleisten. Das BAMF setzt diesen Beschluss des Haushaltsausschusses nun schnell um.

Aktuelle Informationen zur Kursdurchführung während der Corona-Pandemie:
https://www.bamf.de/DE/Startseite/_documents/corona-integration.html

FAQ des BAMF:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/faq-integrationskurse-corona.html

Allgemeine Informationen zu den Sprachkursen auf der Seite des BMI:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/integrationskurse/integrationskurse-node.html

Allgemeine Information zu den Berufssprachkursen auf der Seite des BMAS:
http://www.bmas.de/berufssprachkurse

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge