Informationen zum Gesamtprogramm Sprache 2025 , Datum: 23.12.2024, Format: Meldung, Bereich: Integration , Auswirkungen des Bundeshaushalts auf die Integrations- und Berufssprachkurse in 2025

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bundeshaushaltssituation erhalten Sie hier Informationen über wichtige vorübergehende Änderungen im Gesamtprogramm Sprache (GPS).

Hinsichtlich der Integrationskurse haben sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat und der Bundesminister für Finanzen darauf verständigt, auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gegebenenfalls erforderliche Mehrbedarfe für 2025 zu decken. Die Integrationskurse des Bundes bleiben erhalten und werden auf der Grundlage der neuen Integrationskursverordnung (IntV) fortgeführt.
Die Bundesregierung hat am 27. November 2024 die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte "Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" zur Effizienzsteigerung der Integrationskurse beschlossen.

Folgende Änderungen wurden für die Integrationskurse beschlossen:

  • Neuausrichtung der Kursarten: Es entfallen künftig die Kursarten Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurs sowie Förderkurs.
  • Änderung bei der Wiederholungszulassung: Die Förderung von Wiederholungsstunden wird weitgehend eingestellt.
  • Änderung der Fahrtkostenregelung: Fahrtkostenzuschüsse werden künftig nur noch für einen eingeschränkten Personenkreis und erst ab einer Entfernung von 5 Kilometern gewährt.


Im Hinblick auf die Berufssprachkurse (BSK) haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen darauf geeinigt, diese im Jahr 2025 fortzuführen und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse auch während einer vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung setzen dabei Grenzen, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierungen erforderlich machen.

Folgende Änderungen gelten ab dem 01.01.2025 für die Berufssprachkurse:

  • Folgende BSK können weiterhin gestartet und geplant werden:
    - BSK mit dem Ziel B2,
    - Job-BSK,
    - Azubi-BSK,
    - Frühpädagogik-BSK,
    - Anerkennungs-BSK,
  • Folgende BSK können 01.01.2025 (vorerst) nicht mehr gestartet oder geplant werden:
    - BSK mit Ziel A2,
    - BSK mit Ziel B1,
    - BSK mit Ziel C1 und
    - BSK mit Ziel C2,
    - Fachpraxis-BSK,
    - die fachspezifischen Kurse "Einzelhandel" und "Gewerbe/Technik".
  • Für die Kurse, die im Jahr 2025 vorübergehend nicht gefördert werden, wird es auch keine Angebote auf Kursnet geben.
  • Das Jobcenter, die Agentur für Arbeit sowie das BAMF sind angehalten, keine Teilnahmeberechtigungen für die o.g. pausierten Kurse auszustellen.
  • Bereits ausgestellte Teilnahmeberechtigungen für pausierte Kurse können von den Kursträgern nicht akzeptiert werden. Personen, die sich bereits für in 2025 nicht priorisierte BSK-Kurse bei Kursträgern angemeldet haben, müssen an die zuständigen ausstellenden Stellen (Jobcenter, Arbeitsagentur oder BAMF) zurückverwiesen werden.

Mit diesen Maßnahmen und einer Verlagerung des Zahlungsziels auf 90 Tage für Kursstarts ab dem 1.1.2025 kann der überwiegende Teil des Kursgeschäfts auch während der vorläufigen Haushaltsführung kontinuierlich fortgesetzt werden und alle im Jahr 2024 gestarteten Kurse können fortgeführt werden.