Lage in Syrien: Temporärer Verfahrensaufschub für Asylanträge , Datum: 20.12.2024, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Nach dem Sturz des Assad-Regimes ist die Lage in Syrien dynamisch, unübersichtlich und schwer zu bewerten. Daher werden Entscheidungen für Asylantragstellende aus Syrien, bei denen auch Informationen zur Lage in Syrien berücksichtig werden, bis auf Weiteres aufgeschoben. Dies wurde am 9.12.2024 bundesweit angeordnet und findet seine Entsprechung in vielen anderen europäischen Mitgliedsstaaten mit ähnlichen Beschlüssen.

Folgende Regelungen gelten aktuell in Deutschland für das Herkunftsland Syrien:

  • Bearbeitungen von Entscheidungen, die ohne die Bewertung der Lage im Herkunftsland getroffen werden können, werden weiterhin getroffen (Unzulässigkeitsentscheidungen)
  • Sicherheitsrelevante Verfahren, können in Einzelfällen entschieden werden
  • Entscheidungen über Familienasyl sollen – unabhängig der Lage im Herkunftsland – nicht getroffen werden
  • Widerrufsverfahren werden nur zum Teil bearbeitet
  • Asylverfahren, die von Antragstellenden nicht mehr verfolgt werden, werden eingestellt bzw. abgelehnt

Das Bundesamt überprüft die Lage in Syrien kontinuierlich und wird die Bearbeitung der betroffenen Asylverfahren wieder aufnehmen, sobald die Gründe für den Verfahrensaufschub wegfallen. Eine Prognose, wann wieder eine tragfähige asylrechtliche Bewertung der Lage erfolgen kann, ist derzeit nicht möglich.