Gerichtsstatistik 2023 , Datum: 10.06.2024, Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz , Umfangreiche Bestätigung der BAMF-Asylentscheidungen durch Verwaltungsgerichte

Je häufiger Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) negativ ausfallen, desto häufiger werden sie vor den Verwaltungsgerichten beklagt. Bei ablehnenden Entscheidungen waren dies im vergangenen Jahr drei von vier Asylbescheiden. Die Entscheidungen des BAMF über Asylanträge werden dabei von den Gerichten zunehmend bestätigt: 2022 wurden 17 Prozent der Asylbescheide, gegen die geklagt wurde, von den Gerichten mit der Verpflichtung einen Schutzstatus festzustellen aufgehoben; der Anteil hat sich 2023 mit nur noch 9 Prozent nahezu halbiert.

2023 wurden zudem 28,1 Prozent (Vorjahr 29,9 Prozent) der ablehnenden Entscheidungen des BAMF über Asylanträge (Ablehnung als einfach unbegründet oder offensichtlich unbegründet) von den Gerichten bestätigt. Bei den restlichen 62,9 Prozent (Vorjahr 52,9 Prozent) handelte es sich um formelle Verfahrenserledigungen. Betrachtet man die formellen Verfahrenserledigungen genauer, entscheiden die Gerichte in rund 81 Prozent dieser formellen Verfahrenserledigungen nicht über den materiellen Schutzstatus selbst, sondern bestätigten etwa die getroffene Unzulässigkeitsentscheidung des Bundesamtes oder stellten die Verfahren nach Rücknahme der Klage ein.

Werden von den formellen Verfahrenserledigungen diejenigen, in denen keine Schutzgewährung festgestellt wurde, gemeinsam mit den das BAMF bestätigenden Gerichtsentscheidungen betrachtet, stellen diese einen Anteil von etwa 79 Prozent aller Gerichtsentscheidungen (Vorjahr 71 Prozent).

"Besonders bewährt hat sich der Austausch mit den Verwaltungsgerichten, der in den prozessführenden Außenstellen des BAMF gelebt wird. Im Interesse aller Beteiligten gelingt es uns so, schnelle und rechtssichere Entscheidungen der Asylverfahren zu gewährleisten" erklärte BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer. "In grundsätzlich bedeutsamen Fallkonstellationen arbeiten die prozessführenden Außenstellen eng mit den Zentralreferaten des BAMF zusammen, um eine einheitliche und qualifizierte Bearbeitung sicherzustellen. Abweichende Rechtsprechung, insbesondere der höheren Instanzen, nimmt das BAMF stets zum Anlass, die eigene Entscheidungspraxis zu überprüfen und ggf. anzupassen."

Ursächlich für anderslautende Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit können etwa geänderte persönliche oder sonstige sachliche Umstände sein, die sich während des Gerichtsverfahrens unter anderem deshalb ergeben haben, weil zwischen behördlicher und gerichtlicher Entscheidung ein längerer Zeitraum gelegen hat. Die beklagte Entscheidung des Bundesamts lag zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung oftmals bereits mehrere Monate, teilweise aber auch einige Jahre, zurück. Daher kann die Beurteilung der Gerichte durch zwischenzeitliche Veränderungen, die das Bundesamt bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen konnte - wie beispielsweise die Geburt von Kindern, aber auch Auswirkungen der Corona-Pandemie - zwangsläufig anders ausfallen als der ursprüngliche Bescheid des Bundesamts. Dies wirkte sich in den vergangenen Jahren bei der gerichtlichen Entscheidung häufig zu Gunsten der Klagenden aus.

Hinweis

Bei der vom Bundesamt veröffentlichten Gerichtsstatistik handelt es sich nicht um die amtliche Gerichtsstatistik. Diese wird vom Statistischen Bundesamt erstellt. Aufgrund der unterschiedlichen Zählweisen sind diese Statistiken nicht vergleichbar. Die Auswertungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind rein personenbasiert und werden aus dem bundesamtseigenen System MARIS generiert.