Neues "Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration" , Datum: 19.08.2021, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Das "Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration" ist Teil der Berichtsreihen zu Migration und Integration des BAMF-Forschungszentrums und führt das bisherige "Wanderungsmonitoring" fort. Es informiert über die Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland. Im Jahresbericht 2020 werden erstmalig Neuerungen, die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) im Jahr 2020 in Kraft getreten sind, berücksichtigt und präzisere Analysen ermöglicht.

Das Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert mit dem "Wanderungsmonitoring" seit 2012 regelmäßig über den Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Ausbildung in Deutschland. Künftig wird das "Wanderungsmonitoring" als "Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration" fortgeführt. Als Datengrundlage dienen Auswertungen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) sowie Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Im Interview erläutert der Autor Johannes Graf, welche Veränderungen und Besonderheiten sich durch das neue Monitoring ergeben, und skizziert die wichtigsten Entwicklungen der Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2020.

Wie hat sich die Bildungs- und Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2020 entwickelt?

Ein Mann lächelt in die Kamera. Johannes Graf Quelle: © BAMF

Graf: Im Großen und Ganzen sehen wir anhand unserer Auswertungen des Ausländerzentralregisters, dass die Zuwanderung nach Deutschland für eine Ausbildung oder eine Erwerbstätigkeit trotz der Pandemie nicht zum Erliegen gekommen ist. Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 haben die deutschen Ausländerbehörden bis zum Jahresende über 100.000 Drittstaatsangehörigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel erstmals erteilt. Dabei handelt es sich bei etwa der Hälfte um Personen, die vorher noch keinen Titel in Deutschland hatten, also in der Regel neu zugewandert sind. Besonders relevant sind hier Studierende und hochqualifizierte Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU. Aber auch über die sogenannte Westbalkanregelung kamen immer noch zahlreiche Arbeitskräfte nach Deutschland.

Welche Herkunftsstaaten hatten im Jahr 2020 die größte Bedeutung für diese Entwicklung?

Graf: Betrachtet man die Personen, bei denen wir von einer Neuzuwanderung ausgehen, sind für die Bildungsmigration Staatsangehörige aus Indien mit 15,7 Prozent die größte Gruppe, es folgen danach China mit 11,1 Prozent und Vietnam mit 7,0 Prozent. Auch bei der Erwerbsmigration liegen indische Staatsangehörige mit 9,6 Prozent an erster Stelle, hier jedoch gefolgt von Bosnien und Herzegowina mit 9,0 Prozent und Serbien mit 6,5 Prozent.

Was hat sich für Drittstaatsangehörige geändert, die für eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen möchten?

Graf: Im Jahr 2020 gab es zwei Entwicklungen, die die Bildungs- und Erwerbsmigration aus Drittstaaten nach Deutschland maßgeblich beeinflusst haben: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) und die COVID-19-Pandemie. Mit den neuen Regelungen des FEG ist es seit dem 1. März 2020 für Fachkräfte aus Drittstaaten, die dort bereits eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben, grundsätzlich einfacher, für eine Erwerbstätigkeit nach Deutschland zu kommen. Bislang zielte die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten weitestgehend auf Akademikerinnen und Akademiker ab. Doch der deutsche Arbeitsmarkt braucht beispielsweise nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch qualifiziertes Pflegepersonal.

Die pandemiebedingten Einreisebeschränkungen haben die Umsetzung des FEG allerdings deutlich erschwert. So war die Einreise im Rahmen der Bildungs- und Erwerbsmigration bis Anfang Juli 2020 beinahe ausgeschlossen. Seitdem hängt die Einreise vom Herkunftsland der Person ab und es bestehen wechselnde Einschränkungen.

Was sind die Besonderheiten des neuen Monitoring-Berichtes?

Graf: Die Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben es nötig gemacht, die Berichterstattung zur Bildungs- und Erwerbsmigration sowohl inhaltlich als auch methodisch neu aufzustellen. Dadurch liegen jetzt deutlich präzisere und klarer interpretierbare Auswertungen vor, mit denen wir Politik, Verwaltung und Wissenschaft – aber auch alle anderen interessierten Personen – über die Entwicklungen zu diesem Thema informieren können. Zugleich konzentriert sich der Bericht nun ausschließlich auf diese beiden Migrationsformen, während das bisherige "Wanderungsmonitoring" noch einen breiteren Fokus hatte.

Ab dem Jahresbericht 2020 werden nur noch Ersterteilungen von Aufenthaltstiteln ausgewiesen, auch das ist ein Unterschied zum bisherigen Vorgehen. Das heißt: Verlängerungen desselben Titels werden nicht mehr berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Erteilungsstatistik nicht mehr nach dem jeweiligen Einreisejahr der Personen unterteilt, sondern danach, ob diese vorher bereits einen anderen Aufenthaltstitel innehatten oder nicht. Zwar ist es dadurch nicht mehr möglich, die aktuellen Zahlen mit denen der Vorjahre zu vergleichen. Durch die neuen Regelungen des FEG und die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie wären solche Vergleiche aber ohnehin nur sehr eingeschränkt möglich gewesen. Das Monitoring enthält jedoch – wie schon in den früheren Berichten – auch Daten zu Statuswechseln und zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen auf dem deutschen Arbeitsmarkt insgesamt.


Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration: Jahresbericht 2020 Format: Bericht, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Der Bericht zeigt Entwicklungen im Rahmen der Bildungs- und Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland im Jahr 2020.