Das Abrechnungsteam der Berufssprachkurse:
Zahlen, Fakten und Arbeitshilfen
, Datum: 12.05.2020, Format: Meldung, Bereich: Integration

Seit Frühjahr 2019 werden Abrechnungen (Abschlagszahlungen, Schlusszahlungen, Nachberechnungen) von Berufssprachkursen, die ab dem 01.03.2019 gestartet sind und somit nach der geänderten Abrechnungsrichtlinie (AbrRL DeuFöV) abgerechnet werden, zentral in Nürnberg bearbeitet. Im März 2019 wurden die ersten Abschlagszahlungen zentral in Nürnberg bearbeitet, ab Juni erfolgten auch die ersten Schlusszahlungen. Um die Kursträger im Zuge der Corona-Krise finanziell zu unterstützen, wurden im März 2020, im Vorfeld für jeden bereits tatsächlich (Stand 03/2020) stattfindenden Berufssprachkurs, Sonderzahlungen veranlasst. Die Kursträger wurden in einem gesonderten Schreiben darüber informiert.

16.526 

Anzahl an Auszahlungen nach neuer AbrRL (DeuFöV), März 2019 – Februar 2020 

über 111.000.000 €

ausgezahlte Gesamtsumme im Zeitraum März 2019 – Februar 2020. Hinzu kommen noch Zahlungen, die an den einzelnen Hauptstandorten veranlasst wurden. 

Arbeitshinweise

Um die Bearbeitung der Abrechnungen zu optimieren und Kürzungen sowie ggf. damit einhergehende Nachberechnungen zu vermeiden, haben wir folgende Arbeitshinweise für Sie zusammengestellt.

Allgemein Hinweise:

  • Verwenden Sie die aktuellen, auf unserer Homepage eingestellten, Formulare.
  • Bitte achten Sie darauf, dass alle notwendigen Formulare unterschrieben und gestempelt sind.
  • Bitte laden Sie den Abrechnungsbogen und die elektronische Anwesenheitsliste als Excel-Datei im Format.xls über WebDoc hoch.
  • 30%-Fehlzeit – nach der neuen Abrechnungsrichtlinie (§2 (2)) sind Teilnehmende (TN), welche mehr als 30% Fehlzeit erreicht haben, abzubrechen; um einen Abbruch zu vermeiden wenden Sie sich bitte im Vorfeld an den für Sie zuständigen Außendienst, dieser wird mit Ihnen zusammen entscheiden, ob ein Verbleib im Kurs möglich ist; liegt uns keine Stellungnahme/Zustimmung des Außendienstes vor, werden betreffende Teilnehmende durch uns abgebrochen; ab diesem Zeitpunkt werden auch alle weiteren Kosten (z.B. Fahrtkosten, Prüfungskosten) gekürzt.
  • Die Ihnen gewährte Garantievergütung wird durch uns in den Abrechnungsbogen eingefügt.

Abrechnungsbogen:

  • Bitte tragen Sie bei allen Teilnehmenden die PKZ-Nummer ein.
  • Tragen Sie in der Spalte „Kurseintritt“ das Datum des Kurseintritts ein. Für Teilnehmende, die an den ersten Tagen eine Entschuldigung vorweisen, gilt erst der Tag als Kurseintritt, an dem der TN tatsächlich anwesend war.
  • Tragen Sie bei allen Teilnehmenden das individuelle Kursaustrittsdatum ein, auch wenn das Datum das Kursende ist.
  • Bitte achten Sie darauf, dass die Daten der elektronischen Anwesenheitsliste mit den Daten des Abrechnungsbogens immer übereinstimmen.

Elektronische Anwesenheitsliste:

  • Bitte tragen Sie nur ganze Zahlen als tägliche Unterrichtseinheiten ein.
  • Bitte tragen Sie bei allen Teilnehmenden die PKZ-Nummer ein.
  • Tragen Sie nur die durch uns vorgegeben Zeichen in die Liste ein:

    • X = Anwesende
    • E = Entschuldigt fehlend
    • N = Nachrücker
    • A = Abbruch (zusätzlich kann bei Teilnehmenden, welche abgebrochen haben, ein A eingetragen werden, so werden keine weiteren Fehlzeiten angezeigt.
  • Bitte löschen Sie keine TN aus der Anwesenheitsliste.

Signaturliste:

  • Um einen Abgleich mit der elektronischen Anwesenheitsliste zu beschleunigen, tragen Sie bitte die Namen der Teilnehmenden in der gleichen Reihenfolge analog der Anwesenheitsliste ein.
  • Fehlende Teilnehmende werden oftmals nur durchgestrichen, gem. §11 Absatz 2 Satz 6 AbrRL: "Erscheinen Teilnehmende nicht zum Unterricht, ist das jeweilige Unterschriftsfeld unmittelbar nach Unterrichtsende zu durchkreuzen."

Fahrtkosten:

  • Bitte achten Sie darauf, ob eine Kalendermonatskarte oder Zeitmonatskarte bewilligt wurde.
  • Beachten Sie das Datum, ab dem die Bewilligung gilt.
  • Falls es während der Kurslaufzeit zu einer Tariferhöhung bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben kommt, legen Sie bitte hierzu eine kurze Information bei.

Zertifikatsprüfung:  

  • Bitte beachten Sie, dass Kosten für Aufsicht, schriftliche Prüfer, Fahrtkosten für Prüfende, Verwaltungsgebühren, Mieten, Vor-und Nachbereitungszeiten, usw. nicht abgerechnet werden können.
  • Bitte legen Sie für intern durchgeführte Prüfungen eine Auflistung der einzelnen Kosten vor.
  • Werden die Prüfungen extern durchgeführt, reichen Sie bitte eine Rechnung der externen Stelle ein.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Kosten für die mündlichen Prüfenden im Abrechnungsbogen unter: „Kursbezogene Kosten – teilnehmerunabhängige Prüferkosten“ einzutragen sind.