Aktuelles , Datum: 12.05.2020, Format: Meldung, Bereich: Integration

FAQ zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister (SodEG) und zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Integrations- und Berufssprachkurse

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Bitte beachten Sie unsere Fragen und Antworten zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister (SodEG) sowie zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf die Regelungen in Integrations- und Berufssprachkursen.

Modelltests für die Zielsprachniveaus A2-C1 veröffentlicht

Es wurden vier Modelltests der Abschlussprüfungen für Berufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 bis C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entwickelt und veröffentlicht. Nach Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden weitere sogenannte Testsätze unter Echtbedingungen mit hunderten Kursteilnehmenden bei ausgewählten Kursträgern geprüft (Massenvalidierungen). 

Die Modelltests inklusive herunterladbarer Audiodateien finden Sie im Themenbereich der pädagogischen Konzepte.

Hinweis: Alle vier Modelltests dürfen zu Übungszwecken, zur Einstufung, für den Unterricht etc. frei verwendet werden.

Vereinbarung zwischen Träger und Teilnehmenden in 34 Sprachen übersetzt

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Die Dokumente "Vereinbarung Träger und Teilnehmende für Kurse mit Beginn ab 01.03.2019" sowie das "Merkblatt für Teilnehmende" wurden in 34 Sprachen übersetzt. Die entsprechenden Übersetzungen stehen nun auf der BAMF-Homepage im Bereich "Vordrucke & Formulare" zur Verfügung.

Hinweis: Es wird lediglich die deutsche Fassung der Vereinbarung zwischen Kursträger und Teilnehmenden unterschrieben, da nur diese verbindlch ist. Die Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis der Inhalte in deutscher Sprache.

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in BSK (ZQ BSK)

Gemäß § 18 Abs. 5 der DeuFöV müssen Lehrkräfte, um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, voraussichtlich ab dem 01.01.2022 eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen. Hierbei handelt es sich um eine zusätzliche Lehrkräfte-Qualifizierung, die bereits erworbene Grundkompetenzen zum Unterrichten von DaF- / DaZ-Kursen durch ein abgeschlossenes Studium DaF/DaZ oder die erfolgreich abgeschlossene ZQ DaF/DaZ des Bundsamtes ergänzt, keinesfalls aber ersetzt. Gegenwärtig wird die Konzeption der neuen additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK) von der Firma telc gGmbH entwickelt. Die neue Zusatzqualifizierung wird als kompetenzorientierte modulare Präsenzveranstaltung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten aufgebaut sein. Einschlägige fachliche Vorqualifikationen können dabei anerkannt werden.
Konkrete Zulassungskriterien für Lehrkräfte werden gegenwärtig erarbeitet und zu gegebenem Zeitpunkt Kursträgern und Lehrkräften bekannt gegeben.

Hinweis: Eine Zulassung zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen nach § 15 Abs. 1 oder 2 IntV ist für die Teilnahme an der ZQ BSK zwingende Voraussetzung.

Einstufungstests in den Berufssprachkursen

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Das BAMF prüft derzeit die (Neu-)Entwicklung eines Einstufungstests für Sprachkurse des Bundes. Für die Berufssprachkurse gilt weiterhin, dass bei potentiellen Teilnehmenden mit einem Sprachzertifikat, das älter als sechs Monate ist, ein Einstufungstest bei einem Kursträger durchgeführt werden muss. Dem Kursträger ist dabei freigestellt, ob er sich dazu an bereits veröffentlichtem Material zur Testung und Bewertung der Sprachkompetenzen bedient oder ob er Testaufgaben und Bewertungskriterien selbst entwickelt. Die Dauer der Testung sollte dabei stets pro Teilnehmendem individuell angemessen und gesetzt sein. 

Hinweis: Die konkrete Durchführung, Auswertung und Dokumentation des/der Einstufungstests darf ausschließlich von einer zugelassenen Lehrkraft geleistet werden und muss alle vier Fertigkeiten umfassen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist in Kraft getreten

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist am 01.03.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz eröffnet einer weiteren Zielgruppe den Zugang zu den Berufssprachkursen:

Personen, die einen Ausbildungsvertrag für eine Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten.

Mehr zu den Neuerungen im Bereich der Berufssprachkurse im Zuge des FEG  lesen Sie in der Meldung auf der BAMF-Homepage.

Dort finden Sie auch auch den Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende aus dem Ausland.

Flyer "Qualifizierung von Fachkräften in Berufssprachkursen" ist online

Wie lassen sich Berufssprachkurse mit einem Job, einer Ausbildung oder mit anderen Qualifizierungsmaßnahmen kombinieren? Wie kommt eine Kombinationsmaßnahme zustande und wie läuft diese ab?

Diese und etliche weitere Fragen werden im neuen Flyer Qualifizierung von Fachkräften in Berufssprachkursen beantwortet.