Wechsel im Vorsitz des Beirats für Forschungsmigration , Datum: 20.05.2019, Format: Meldung, Bereich: Behörde

BAMF-Präsident Dr. Sommer hat sich am 17. Mai mit dem Beirat für Forschungsmigration im Bundesamt ausgetauscht. Dabei wurde Prof. Dr. Grüske aus dem Vorsitz des Forschungsbeirats verabschiedet und Prof. Dr. Thym als neuer Vorsitzender begrüßt.

Der Beirat für Forschungsmigration begleitet das Bundesamt seit über zehn Jahren mit seiner Expertise zu Fragen der Migration von Forscherinnen und Forschern aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland. Nun fand ein Zusammentreffen zwischen dem BAMF-Präsidenten Hans-Eckhard Sommer und den beiden Mitgliedern des Forschungsbeirats, Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske (Präsident der Universität Erlangen-Nürnberg a.D.) und Prof. Dr. Daniel Thym (Mitglied des Sachverständigenrats und Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz), in der Nürnberger Behördenzentrale statt. Bei der Sitzung wurde Prof. Dr. Grüske aus dem Beirat verabschiedet. Er übernahm von 2007 bis 2019 den Vorsitz des Beirats. Dr. Sommer würdigte ihn als "Mann der ersten Stunde", da er die Arbeit des Forschungsbeirats von Beginn an begleitet und sich als sein Vorsitzender für die Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten ausländischer Forscherinnen und Forscher engagiert hat. "In der Anfangszeit sorgten Sie dafür, dass das neue Verfahren zur Anwerbung von Forschenden bekannt wurde und dass das Verfahren weiter verbessert und vereinfacht wurde. Wichtige Meilensteine auf diesem Weg waren in den Jahren 2012 und 2013 vier Regionalkonferenzen zum Thema 'Ausländische Forscherinnen und Forscher für Deutschland gewinnen' mit Vertretenden von Behörden, Universitäten und Forschungseinrichtungen", so der BAMF-Präsident. Er bedankte sich bei Prof. Dr. Grüske für seinen langjährigen Einsatz für den Forschungsbeirat.

Der Beirat hat durch sein Engagement bereits zahlreiche Verbesserungen erzielt:

  • Für öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen wurde das Aufnahmeverfahren vereinfacht.
  • Für Forscherinnen und Forscher wurde die Möglichkeit verbessert, einen sicheren Lebensunterhalt nachzuweisen.
  • Die Aufnahme von Ingenieuren und IT-Fachkräften wurde erleichtert.
  • Es wurde den Forschenden ermöglicht, nach Vertragsende einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
  • Das Visumsverfahren für Forschende wurde beschleunigt.
  • Familienangehörige für Forscherinnen und Forscher dürfen uneingeschränkt arbeiten.

Den Vorsitz des Beirats wird künftig Prof. Dr. Thym übernehmen. Er ist bereits seit dem 01.04.2019 mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betraut. BAMF-Präsident Sommer bezeichnete ihn als "herausragende[n] Kenner des Asyl- und Ausländerrechts". Das Bundesamt freue sich über eine weiterhin vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie auf neue Impulse für die zukünftige Arbeit des Beirats.

Beim gemeinsamen Treffen wurde zudem der alljährliche Bericht zur Arbeit des Beirats vorgestellt.

Aufgaben des Beirats für Forschungsmigration

Der Beirat für Forschungsmigration wurde 2007 im Zusammenhang mit der Umsetzung der sogenannten "Forscherrichtlinie" gegründet. Zeitgleich wurde mit § 20 Aufenthaltsgesetz (AufenthG.) ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Forscherinnen und Forscher eingeführt. Forschende können danach in einem vereinfachten Verfahren einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn die arbeitgebende Forschungseinrichtung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuvor anerkannt wurde (§ 75 Nr. 10 AufenthG.). Der Beirat für Forschungsmigration unterstützt das BAMF bei dieser Aufgabe. Er liefert Unterstützung in Verfahrensfragen, gibt Informationen zur Deckung des Bedarfs an Forscherinnen und Forschern in Deutschland und spricht Empfehlungen zur Verbesserung der Zuwanderung von Forschenden aus, von denen viele bereits umgesetzt wurden.

Das Aufgabenspektrum des Beirats hat sich während seiner über zehnjährigen Tätigkeit verschoben: Nach anfänglicher Unterstützung bei der Vereinfachung des Verfahrens zur Anwerbung von Forschenden und der Verbesserung der Möglichkeiten für Forscher und Forscherinnen sowie ihren Familienangehörigen, einen Aufenthaltstitel zu erhalten, stehen nun neue Entwicklungen im Fokus.


Nähere Informationen zum Beirat für Forschungsmigration und seinen Aufgaben erhalten Sie über "Beiträge".