Gerichtsstatistik: 1. Halbjahr 2018 , Datum: 24.08.2018, Format: Meldung, Bereich: Behörde

Weiterhin hohe Klagezahlen lassen keine Rückschlüsse auf Qualität der Asylverfahren zu: Zunehmende Bestätigung der BAMF-Entscheidungen durch die Gerichte.

Das BAMF hat seit 2016 über 1,4 Millionen Asylverfahren entschieden, alleine knapp 700.000 im Jahr 2016 – so viel wie nie zuvor. In Folge dessen nahm auch die absolute Zahl der Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes zu. So stieg die Zahl der Klagen von 37.414 im Jahr 2013 auf 300.237 im vergangenen Jahr. Im 1. Halbjahr 2018 wurden 70.675 Entscheidungen des Bundesamtes beklagt. Die Klagequote bewegt sich damit auf einem leicht höherem Niveau als in den Vorjahren: Im 1. Halbjahr 2018 lag die Klagequote bei 56,5%. 2017 klagten 49,8% der Antragsteller gegen ihren Bescheid, im Jahr 2013 lag die Klagequote bei 46,2%.

Die Zahl der Klagen muss dabei immer im Gesamtkontext der Entscheidungs­zahlen und anderer Faktoren bewertet werden. Rückschlüsse auf die Qualität der Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes lassen sich aus der Zunahme der Klageverfahren nicht herleiten.

Jahr Anzahl BAMF-Entscheidungen Schutzquote Klagequote
2011 43.362 22,3% 45,8%
2012 61.826 27,7% 44,8%
2013 80.978 24,9% 46,2%
2014 128.911 31,5% 40,2%
2015 282.726 49,8% 16,1%
2016 695.733 62,4% 24,8%
2017 603.428 43,4% 49,8%
1. Halbjahr 2018 125.190 31,7% 56,5%

Anmerkung: 2015 und 2016 ging die Zahl der Klagen aufgrund der hohen Aner­kennungsquote bzw. des hohen Anteils von Entscheidungen zugunsten von Flüchtlingsschutz vorübergehend zurück.

Entscheidungen des Bundesamtes werden von Gerichten zunehmend bestätigt

Die Gerichte haben in Asylgerichtsverfahren mehrheitlich nicht zugunsten der klagenden Asylbewerber entschieden: Während 2017 22% der BAMF-Ent­scheidungen von den Gerichten aufgehoben wurden, sank deren Zahl im 1.Halbjahr 2018 anteilig weiter auf nun 17,4%. Deutlich häufiger, nämlich in 37,8% der Fälle, wurden die Ent­scheidungen des Bundesamtes bestätigt; 44,9% der Ent­scheidungen entfielen auf so genannte "sonstige Erledigungen", worunter etwa Einstellungen der Verfahren wegen Nicht-Betreibens durch die Schutzsuchenden, klaglos stellende Abhilfebescheide oder Ausreisen in das Herkunftsland summiert werden. Aus Sicht des Bundesamtes müssen auch diese Verfahrenserledigungen in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden.

Jahr Gerichtsentscheidungen davon positiv für Antragsteller in Prozent
2013 31.075 4.013 12,9%
2014 40.748 4.130 10,1%
2015 62.828 2.640 4,2%
2016 70.904 9.299 13,1%
2017 147.616 32.522 22,0%
1. Halbjahr 2018 87.780 15.238 17,4%

Klagen von syrischen Antragstellern mit subsidiärem Schutz

Die Mehrzahl erfolgreicher Asylklagen seit 2017 betraf Schutzsuchende aus Syrien, die gegen den vom Bundesamt zugesprochenen subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling geklagt hatten. Erstinstanzliche Verwaltungsgerichte folgten hierbei zunächst mehrheitlich nicht der Auffassung des Bundesamtes und hatten wegen der unerlaubten Ausreise aus Syrien und Stellung des Asylantrags den höherwertigen Flüchtlingsstatus zuerkannt. Diese Auffassung wurde von keinem Oberverwaltungsgericht geteilt.

Die Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte sieht auch in der Wehrdienstentziehung von Klägern aus Syrien keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft, so z.B. die Oberverwaltungsgerichte Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Anderer Auffassung sind die Verwaltungsgerichtshöfe in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und die Oberverwaltungsgerichte Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Die aktuell geltende Rechtslage sieht keine Möglichkeit vor, hierzu eine bundes­einheitliche Tatsachenbewertung herbeizuführen. Unterschiedliche Verfahrens­ergebnisse in den Bundesländern bei gleichgelagerten Sachverhalten sind deshalb nicht ausgeschlossen.

Zusammenarbeit und Kommunikation mit Gerichten gestärkt

Im Zuge des hohen Flüchtlingsaufkommens von 2015 wurde das Personal des BAMF stark ausgebaut. Auch das Personal im Bereich der Prozessvertretung wurde verstärkt. Aufgrund der hohen Zahl von Klagen gegen ablehnende Ent­scheidungen des BAMF und der daraus resultierenden Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten ist es dem Bundesamt trotz aller Anstrengungen aktuell nicht möglich, in allen Gerichtsterminen erster Instanz anwesend zu sein. Die Verhandlungstermine in den Berufungs- und Revisionssachen werden vom Bundesamt jedoch möglichst ausnahmslos wahrgenommen – so nahmen Prozess­vertreter des Bundesamtes im 1. Halbjahr 2018 an 206 der insgesamt 214 obergerichtlichen Verhandlungsterminen (96%) teil.

Zudem prüft das Bundesamt, ob Verfahren beispielsweise wegen schwerer Straftaten oder erstmals anstehender Grundsatzentscheidungen einer besonderen Prozessbeobachtung unterstellt sind; auch in diesen Fällen strebt das Bundesamt die Wahrnehmung der Verhandlungstermine an.

Das BAMF erkennt den Bedarf der Gerichte nach Ansprechpartnern für Asylklageverfahren selbstverständlich an und hat dazu im vergangenen Jahr eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet:

  • Der Prozessbereich in der Zentrale und an den dezentralen Standorten wurde personell signifikant verstärkt.
  • Die Kommunikation mit den Gerichten wurde intensiviert und eine Hotline für die Gerichte eingeführt. Mitarbeiter des Bundesamts sind für die Gerichte telefonisch erreichbar und übermitteln notwendige Informationen. Hierzu wurde eigens eine bundesweite Hotline für die Verwaltungsgerichte eingerichtet.
  • Darüber hinaus wurde eine Informationsplattform für die Gerichte geschaffen, welche allgemeine Informationen über Ansprechpartner, Zuständigkeiten sowie weitere übergreifende Informationen zur Verfügung stellt.
  • Die Kommunikation mit den Gerichten wurde seit Anfang 2017 schrittweise digitalisiert: Es besteht nun die Möglichkeit, den Aktentransfer und weiteren Schriftwechsel zu und von den Gerichten komplett per elektronischem Versand abzuwickeln. Diese Möglichkeit zur Beschleunigung und Vereinfachung der Prozesse wird zwischenzeitlich von den meisten Verwaltungsgerichten erfolgreich genutzt.