Was ist eine Fachkraft in Sinne des Gesetzes?
Eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes ist eine ausländische Person, die (1) eine deutsche qualifizierte (mindestens 2-jährige) Berufsausbildung oder eine ausländische Berufsausbildung, die mit einer qualifizierten (mindestens 2-jährigen) deutschen Berufsausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, besitzt oder die (2) einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt.