EU-Ratspräsidentschaft – Was bedeutet das?

Jedes halbe Jahr übernimmt ein anderer EU-Mitgliedstaat die Ratspräsidentschaft – das heißt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Dieser wird auch Ministerrat genannt, da die EU-Länder mit ihren jeweiligen Fachministerinnen und -ministern vertreten werden.

Der Rat tagt je nach Thema in zehn unterschiedlichen Formationen. So gibt es zum Beispiel den Rat für Umwelt. Den Vorsitz führt in der Regel die Fachministerin oder der -minister, dessen Land den Vorsitz hat. Während der deutschen Ratspräsidentschaft ist das für Umwelt Svenja Schulze.

Die Hauptaufgabe des Rates ist es, auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Richtlinien und Verordnungen der EU zu beraten und zu beschließen. Vorbereitet werden die Räte vor allem durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter. In ihm kommen die Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten zusammen, in der Ratspräsidentschaft unter Leitung des deutschen EU-Botschafters beziehungsweise seiner Stellvertreterin. Zuvor werden in den Arbeitsgruppen, in denen die Mitgliedstaaten durch Beamte der Fachministerien vertreten sind, die Legislativvorhaben fachlich beraten.