Dossier: Sicherheit im Asylverfahren ,
Sicherheitsbehörden im Austausch ,
Das BAMF als Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine wichtige Säule der deutschen Sicherheitsarchitektur, einem Gefüge von Akteuren, Instrumenten und Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Im Ausländerwesen ist das BAMF eine elementare Quelle zur Identifizierung von Tätern, Opfern und Zeugen verschiedener krimineller Bereiche, z.B. Menschenhandel, Extremismus und Identitätsbetrug.
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Das Asyl- und das Aufenthaltsrecht umfassen auch Aspekte zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Da das BAMF für die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland zuständig ist, verfügt es über sicherheitsrelevante Erkenntnisse und Erfahrungen, u.a. in der Dokumentenprüfung. Geflüchtete oder Ausländerinnen und Ausländer, die eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland bzw. die öffentliche Sicherheit darstellen, sollen so früh wie möglich identifiziert werden. Deshalb bildet das Bundesamt eine wichtige Schnittstelle zwischen deutschen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und arbeitet mit ihnen partnerschaftlich zusammen. Bundes- und Landesbehörden teilen also Informationen miteinander im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise unterstützen sie sich gegenseitig bei der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sowie dem Schutz von Zeugen und Opfern. Außerdem ist das BAMF das Kompetenzzentrum des Bundes im Arbeitsfeld "islamistische (De-)Radikalisierung" und nimmt hier eine zentrale Rolle ein zwischen staatlicher wie nichtstaatlicher Deradikalisierungsarbeit, Prävention und sicherheitsbehördlicher Gefahrenabwehr.
Behördenübergreifende Zentren
Innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben ist das BAMF in den behördenübergreifenden Zentren im Sicherheitsbereich aktiv, dazu zählen u.a. das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM). Diese Zentren sind keine eigenständigen Behörden, sondern dienen als Kommunikations- und Kooperationsplattformen dem zielgerichteten behördenübergreifenden Austausch, der schnelleren Informationsbündelung, einer besseren Analysefähigkeit und Abstimmung:
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- GTAZ: Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) wurde 2004 in Berlin gegründet, um einen schnellen und unmittelbaren Informationsaustausch zwischen allen relevanten Akteuren zu gewährleisten und so die operative Arbeit zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zu verbessern. Das GTAZ bündelt die Expertise von rund 40 deutschen Sicherheitsbehörden. Dazu zählt auch die des BAMF auf dem Gebiet des Ausländer- und des Aufenthaltsrechts sowie der Deradikalisierung. Auf Basis u.a. des § 75 Nr. 11 AufenthG beteiligt sich das BAMF am Informationsaustausch in verschiedenen Arbeitsgruppen des GTAZ und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit.
- GETZ: Nach Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) wurde 2012 das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln eingerichtet. Das GETZ ist die Kommunikationsplattform der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene zur Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus bzw. -terrorismus sowie der Spionageabwehr.
- GASIM: Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) soll als ständige behördenübergreifende Kooperationsplattform die ganzheitliche Analyse und Bewertung des Phänomens der irregulären Migration ermöglichen. Im GASIM werden die Erkenntnisse der beteiligten Behörden zusammengetragen und ausgewertet. Im GASIM arbeiten die Bundespolizei (BPOL), das BAMF, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundeskriminalamt (BKA), der Bundesnachrichtendienst (BND), das Auswärtige Amt (AA) und die Bundeszollverwaltung mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sehr eng zusammen. Das GASIM hat seinen Sitz beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam.
Gefragte Expertise in Sachen Identitätsfeststellung
Die Identitätsklärung ist ein zentrales Element des Asylverfahrens wie auch der Arbeit aller Sicherheitsbehörden. Im BAMF findet eine Prüfung und Bewertung der Echtheit von im Asylverfahren vorgelegten Dokumenten statt. Dafür setzt das Bundesamt in einem dreistufigen Prüfsystem der Physikalisch Technischen Urkundenuntersuchung (PTU) u.a. speziell ausgebildete Urkundensachverständige ein. Das BAMF ist die Behörde in Deutschland, welche eine sehr große Anzahl an unterschiedlichen Personenstandsdokumenten aus aller Welt prüft und ein entsprechend hohes Fachwissen auf diesem Gebiet vorweisen kann. Auch in Sachen Dokumentenprüfung arbeitet das Bundesamt mit anderen Behörden Hand in Hand:
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- Wenn sich im Prüfverfahren ein Fälschungsverdacht bekräftigt, wird das betreffende Dokument einbehalten und ein Prüfbericht an das jeweils zuständige Landeskriminalamt übermittelt.
- Wenn sich im Prüfverfahren ein Fälschungsverdacht entkräftet, wird das betreffende Dokument an die zuständige Ausländerbehörde zur Rückgabe an den Dokumenteninhaber bzw. die Dokumenteninhaberin übersandt.
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Da die Identitätsklärung für die Arbeit aller Sicherheitsbehörden so bedeutsam ist, steht das BAMF mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei im engen Austausch, um das Dokumentenprüfwesen in der Bundesrepublik strategisch und konzeptionell fortzuentwickeln. So erstellt das BAMF regelmäßig Berichte und Analysen zu spezifischen Fragestellungen der Dokumentenprüfung und übermittelt diese an Urkundenprüflabore der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder. Darüber hinaus fließt die tiefgreifende Expertise des BAMF im internationalen Bereich regelmäßig in die Handbücher der EU-Grenzschutzorganisation Frontex ein, um die Arbeit von Grenzbeamten in anderen EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen.
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Gemeinsam gegen Kriminalität
Die Zusammenarbeit des BAMF mit seinen Partnerbehörden umfasst die Bekämpfung verschiedener Formen der Kriminalität, u.a.: Organisierte Kriminalität, Clan-Kriminalität, Allgemeinkriminalität, Menschenhandel, Schleusung, illegale Migration, Identitätsbetrug, Rauschgiftkriminalität, islamistischer Extremismus und Terrorismus, politisch motivierte Kriminalität, Ausländerextremismus, Spionage.
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Fazit
Die Tätigkeitsbereiche des BAMF sind vielfältig und auch sicherheitsbehördliche Aufgaben zählen dazu. Da Migration und Sicherheit ganzheitlich betrachtet und behandelt werden müssen, ist die Kooperation aller beteiligten Akteure und Behörden sowohl für ein funktionierendes Migrationssystem als auch zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit von entscheidender Bedeutung.