Dossier: Resettlement , Datum: 25.06.2018, Format: Dossier, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz , Dauerhafte Aufnahme besonders Schutzbedürftiger

Kriterien für die Aufnahme in Deutschland , Format: Meldung, Bereich: Asyl und Flüchtlingsschutz

Resettlement kann für besonders Schutzbedürftige ein Weg sein, in Deutschland dauerhaft aufgenommen zu werden und ein Leben in Sicherheit zu beginnen. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Resettlement soll die dauerhafte Aufnahme von Flüchtlingen aus Drittstaaten ermöglichen, die in dem Land ihrer ersten Zuflucht weder eine Perspektive auf Integration noch auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland haben.

In Betracht kommen Personen, die vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge registriert und anerkannt worden sind und mindestens eines der folgenden Kriterien des UNHCR erfüllen:

  • Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen
  • Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf
  • Überlebende Opfer von Gewalt und Folter
  • Frauen mit besonderer Risikoexposition,
  • Kinder
  • Alte

  • Personen, die aus anderen Grünen keinerlei Perspektive auf Eingliederung im derzeitigen Aufnahmeland haben

  • Personen, deren Familienangehörige sich bereits in einem Drittstaat befinden.
    (Quelle UNHCR)

UNHCR wählt im Rahmen des individuellen Resettlement-Bedarfs anhand dieser Kriterien schutzbedürftige Personen in den Erstzufluchtsstaaten aus und schlägt diese den aufnahmebereiten Ländern zur Aufnahme vor. Nach Gesprächen mit den Personen in den Erstzufluchtsstaaten werden die bedürftigsten und dringlichsten Fälle an aufnahmebereite Länder, wie beispielsweise Deutschland, übermittelt.

"Weltweit kommen nur etwa ein Prozent der Flüchtlinge in den Vorzug des Resettlement-Programms. Dementsprechend ist der Bedarf sehr, sehr viel größer, als die vielen Fälle, denen wir in unserer täglichen Arbeit im Feld begegnen", so Dominik Bartsch, Repräsentant UNHCR Deutschland.

Anhand der Dossiers prüft und entscheidet jedes Land nach nationalen Kriterien, welche Personen aufgenommen werden. In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Prüfung zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen dabei, dass die Einheit der Familie nach Möglichkeit bestehen bleibt und auch, ob die Personen bereits familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland haben. Die Integrationsfähigkeit wird nach dem Grad der Schul-/Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen oder Alter bemessen.

Die Mitarbeitenden des Bundesamtes schätzen im persönlichen Gespräch ein, ob die Personen nach nationalen Kriterien aufgenommen werden können. Es wird auch geprüft, ob alle nötigen Dokumente zur Identitätsfeststellung und zur Ausreise vorliegen und erklärt, wie das Resettlement-Verfahren ablaufen wird. Zudem werden die in Frage kommenden Personen ärztlich untersucht, um zu klären, ob beispielsweise eine besondere medizinische Betreuung notwendig ist und ob die Personen flugtauglich sind.

Das Bundesamt beauftragt IOM mit der Organisation der Ausreise. Diese erfolgt in der Regel mit einem Charterflug in Gruppen von 100 bis 200 Menschen. IOM begleitet den Flug.

Vorbereitung auf Deutschland

Vor der Ausreise informieren IOM und BAMF in einem dreitägigen Kurs zur kulturellen Orientierung darüber, wie die Ausreise nach Deutschland und die erste Zeit danach ablaufen werden. Themen sind zum Beispiel Wohnen, Bildung und Beruf. Der Kurs zur kulturellen Orientierung dient auch dazu, die Erwartungen der Menschen auf ihr neues Leben an die Realität anzugleichen.

"Drei Tage sind nie genug. Sie reichen gerade aus, um eine allererste Orientierung zu geben, wie das neue Leben in Deutschland aussehen wird", so Corinna Wicher, Gruppenleiterin Internationale Aufgaben im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, "Die Herausforderung besteht darin, den Prozess für die Resettlement-Flüchtlinge so reibungslos wie möglich zu gestalten, sie in der kurzen Zeit auf das neue Leben vorzubereiten, aber auch die nötigen Sicherheitsaspekte nicht zu vernachlässigen. Die Aufgabe ist, alle Bedürfnisse so gut es geht abzudecken.

Blätterfunktion

Inhalt

  1. Resettlement: Ergänzende Säule des Flüchtlingsschutzes
  2. Kriterien für die Aufnahme in Deutschland
  3. Das Resettlement-Verfahren in Deutschland
  4. 14 Tage Friedland
  5. Deutscher Vorsitz über die Annual Tripartite Consultations on Resettlement 2018
  6. Studien und Tagungen zu Resettlement