Ab dem 13. Juni 2024 können interessierte und prüfungserfahrene Organisationen die Zulassung als Prüfungsstelle zur Durchführung von Deutsch-Tests für den Beruf gemäß § 23 Satz 2 Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) beantragen.
Seit dem 1. Juli 2022 schließen die Berufssprachkurse mit den Sprachniveauzielen A2, B1, B2 und C1 mit den jeweiligen Zertifikatsprüfungen "Deutsch-Test für den Beruf" (DTB) ab. Mit dem neuen Zulassungsverfahren stellt das Bundesamt sicher, dass die DTB bundesweit einheitlich von anerkannten Institutionen durchgeführt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Zulassungsverfahren für DTB-Prüfungsstellen.