Konzept zum Integrations-Förderangebot für Spätaussiedler in Ergänzung zum Integrationskurs gem. § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ,
Nach § 9 Abs. 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) kann eine zusätzliche Integrationsmaßnahme für Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die gemäß § 8 Abs. 2 BVFG gemeinsam mit diesem eintreffen, gewährt werden.