Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs - 630.027o ,
Mit diesem Formular können Kursteilnehmer gemäß § 9 Absatz 2 IntV die Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs beantragen.
Hinweise zum Antrag
Sie können auf Antrag vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs befreit werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Sie beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
- Sie beziehen Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
Sie sind beschäftigt und Ihr Bruttoentgelt übersteigt nicht 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Der Betrag erhöht sich abhängig von der Anzahl der nach § 32 EstG berücksichtigungsfähigen Kinder:
- Betrag ohne Kind: 2.491,50 Euro
- Betrag mit einem Kind: 3.246,50 Euro
- Betrag ab zwei Kindern: 4.001,50 Euro
Bitte geben Sie unter Vorlage entsprechender Nachweise, aus welchen sich etwaige Kinderfreibeträge ergeben (z.B. Gehaltsabrechnung, letzte Lohnsteuerbescheinigung oder Selbstauskunft über ELStAM) die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder an.
- Sie sonst finanziell bedürftig sind.
Hinweis: Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis bei (Kopie der entsprechenden Bescheinigung, z. B. Bescheid über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, Sozialhilfe, aktuelle Gehaltsabrechnung/gültiger Arbeitsvertrag, der ein Bruttomonatsentgelt ausweist, Wohngeld, BAFöG, Kinderzuschlag, Bezüge nach Asylbewerberleistungsgesetz, Befreiung von Kita-Gebühren, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, örtliches Sozialticket etc.).
Sie können den Antrag auch direkt über das Verwaltungsportal des Bundes online stellen.