Übersicht der Regionen mit geringem Teilnehmendenpotenzial (4. Quartal 2024) ,
Ein zügiger und nahtloser Spracherwerb durch die Lernenden ist ein wichtiges Ziel des Bundesamts. Um für die Teilnehmenden die Zeit bis zum Kursstart zu minimieren, ermöglicht der § 6 AbrRL DeuFöV die Definition von Regionen mit einer geringen Zahl an potenziellen Teilnehmenden.
In diesen "Regionen mit geringem Teilnehmendenpotenzial" ist es für Träger möglich, bei einer Teilnehmendenzahl ab sieben Personen eine Garantievergütung für 15 Teilnehmende zu erhalten. Die Definition der Regionen mit geringem Teilnehmendenpotenzial fußt dabei auf den quartalsweisen Bedarfsmeldungen der Arbeitsagenturen und der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger).