Zuwanderung von Fachkräften nach § 18 AufenthG aus Drittstaaten nach Deutschland , Datum: 26.07.2012, Bestellnummer: FFWP44, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Working Paper 44 informiert über die Ergebnisse einer Befragung, die Anfang 2011 durchgeführt wurde. Befragt wurden Arbeitsmigranten aus Drittstaaten; und zwar zu ihren sozioökonomischen Faktoren sowie zur Ausbildung, den Sprachkenntnissen, der beruflichen Situation, den Migrationsmotiven und Bleibeabsichten sowie ihren Familienangehörigen.

Die Befragung richtete sich nicht an Hochqualifizierte, die nach § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zuwandern und die bereits 2008 befragt wurden (vgl. Working Paper 28). Dennoch zeigte sich, dass auch die Arbeitsmigranten nach § 18 AufenthG sehr gut qualifiziert sind. 86,8 Prozent der Befragten haben ein Studium in Deutschland oder im Ausland abgeschlossen.

Entsprechend der guten Ausbildung sind die Migranten überwiegend als Führungskräfte (10 Prozent, vor allem aus Japan und den USA) und Akademiker bzw. Wissenschaftler (66,6 Prozent) tätig. Ingenieure stellen dabei die größte Gruppe innerhalb der Akademiker und unter allen Berufsgruppen dar.

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Barbara Heß

Position: Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Wie bereits bei den Hochqualifizierten nach § 19 AufenthG sind die Pushfaktoren der Arbeitsmigranten nach § 18 AufenthG weniger bedeutend als die Pullfaktoren. Vor allem die berufsbezogenen Faktoren in Deutschland sind dabei wichtig (Arbeitsplatz, Unternehmen, Karriere).

Die Arbeitsmigranten planen zu 45,3 Prozent einen langfristigen (über 10 Jahre) bzw. zu 24,3 Prozent einen mittelfristigen (5-10 Jahre) und zu 30,3 Prozent einen kurzfristen Aufenthalt. Dabei sind die Bleibeabsichten bei Personen aus wirtschaftlich erfolgreichen Ländern (USA, Japan, Kanada, Australien) deutlich niedriger als bei Zuwanderern aus der Russischen Föderation und den übrigen europäischen Drittstaaten, dem Mittleren und Nahen Osten und den afrikanischen Ländern.

Verfasserin der Studie: Barbara Heß