Migrationsbericht 2023 , Datum: 15.01.2025, Format: Migrationsbericht, Bereich: Behörde

Der vom BAMF-Forschungszentrum erstellte Migrationsbericht 2023 wurde am 15. Januar 2025 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgestellt. Neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland enthält der Bericht einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration und informiert über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund bzw. Einwanderungsgeschichte in Deutschland.

Wesentliche Ergebnisse

In 2023 sind insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen - damit wurde eine Nettomigration von +662.964 registriert. Im Vergleich zu 2022 hat sich der Wanderungssaldo mehr als halbiert (-54,7 Prozent). Dies liegt vor allem an der geringeren Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine, aus der im Vorjahr in Folge des russischen Angriffskrieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge verzeichnet wurden. 2023 kamen nur noch rund 276.000 Personen aus der Ukraine nach Deutschland.

Die Zuwanderung aus Europa reduziert sich, bleibt aber am bedeutendsten

Das Migrationsgeschehen nach bzw. aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Staaten ist im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (2022: 76,2 Prozent), macht aber noch immer die deutliche Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen war Europa die Hauptzielregion, 70,5 Prozent der abwandernden Personen zogen im Jahr 2023 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten ab (2022: 47,2 Prozent).

Zuwanderung aus humanitären Gründen

Im Jahr 2023 stellten mit 329.120 deutlich mehr Menschen einen Asylerstantrag als noch 2022 (217.774, Steigerung um 51,1 Prozent). 22.603 (6,9 Prozent) der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge entfielen auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter 1 Jahr. Im Jahr 2022 lag dieser Anteil noch höher bei 11,4 Prozent . 2023 waren somit 306.517 Asylerstanträge (93,1 Prozent) grenzüberschreitend (2022: 192.983). Hauptherkunftsländer von Asylantragstellenden waren Syrien, die Türkei und Afghanistan.

Migration aus familiären Gründen

Insgesamt reisten im Jahr 2023 108.500 Personen ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2022: 93.960). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 15,5 Prozent. In 11.585 Fällen handelte es sich dabei um Angehörige von Schutzberechtigten, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil an der gesamten Migration aus familiären Gründen betrug 10,7 Prozent. 55,2 Prozent aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betrafen den Nachzug von Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen und -partnern und 33,4 Prozent minderjährige Kinder.

Bildungsmigration

Insgesamt wurden im Jahr 2023 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Drittstaatsangehörige erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2022: 60.395). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl um 2,7 Prozent. In 40.435 Fällen handelte es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 68,8 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration; im Vergleich zum Vorjahr sank aber auch diese Zahl um 9,5 Prozent (2022: 44.690). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 17,5 Prozent umfasst 10.220 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zugewandert sind (2022: 8.045, +27,0 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.930 Personen zu (2022: 4.240; +16,3 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.190 Personen (2022: 3.425; -6,9 Prozent).

Leichte Abnahme der Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Staaten

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Im Jahr 2023 erfolgte eine weitere Novellierung der rechtlichen Grundlagen mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, das seit November 2023 stufenweise in Kraft getreten ist.

Im Jahr 2023 sind 72.400 Personen aus Drittstaaten nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhalten haben. Dies entspricht einer geringfügigen Abnahme gegenüber 2022 um 0,9 Prozent. Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2023, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss in der Definition nach § 18 AufenthG handelt (insgesamt 40.795 Personen bzw. 56,3 Prozent). 64,1 Prozent bzw. 46.390 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 35,9 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.

Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern

Seit 2013 konnte bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen ein Wiederanstieg registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die unter anderem auch die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler oder als deren Familienangehörige durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. In den Jahren 2021 und 2022 wurden jeweils wieder etwas mehr als 7.000 Personen registriert. 2023 wurden 6.655 Personen aufgenommen, das entspricht einem Rückgang von etwa 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Deutschland im europäischen Vergleich Zielland Nummer eins

Im europäischen Vergleich (Gesamt- und Asylzuwanderung in absoluten Zahlen) ist Deutschland weiterhin das Hauptzielland von Migration. Die europäischen Wanderungsdaten liegen immer mit zwei Jahren Verzögerung, also nur bis 2022 vor. Hohe Zuwanderungszahlen wiesen 2022 neben Deutschland auch Spanien, Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien auf.

29,7 Prozent der Bevölkerung Deutschlands haben einen Migrationshintergrund

2023 lebten nach Zahlen des Mikrozensus (auf Basis des Zensus 20111) in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzen.

Fußnote

  1. Die Umstellung auf Basis der Zensusergebnisse 2022 lag für diesen Bericht noch nicht vor.


Hinweise zur Nutzung des Migrationsberichtes

Der Migrationsbericht der Bundesregierung wird jährlich durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt. Momentan finden Sie auf dieser Seite eine vorläufige elektronische Version. Diese wird sobald wie möglich durch eine gelayoutete und barrierefreie Fassung ersetzt.

Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse sowie alle Tabellen des Migrationsberichtes 2022 im Excel-Format finden Sie unter "Weitere Informationen".


Zitation

Bundesministerium des Innern und für Heimat & Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. (2025). Migrationsbericht der Bundesregierung 2023. Berlin, Nürnberg.
https://doi.org/10.48570/bamf.fz.mb.2023.d.2025.migrationsbericht.1.0