Beendigung der Ausreisepflicht nach ablehnender Asylentscheidung ,
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Die BAMF-Kurzanalyse 1|2023 untersucht Muster bei der Beendigung der Ausreisepflicht nach ablehnender Asylentscheidung. Die empirischen Analysen beruhen auf Längsschnittdaten aus dem Ausländerzentralregister (2013 bis 2022) und nehmen Fortzug, Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis und Asylfolgeverfahren als mögliche Wege aus der Ausreisepflicht in den Blick.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Fortzug und Aufenthaltserlaubnis häufigste Arten der Beendigung von Ausreisepflicht
Die häufigsten Arten, eine Ausreisepflicht nach ablehnender Asylentscheidung zu erfüllen bzw. zu beenden, sind ein Fortzug und der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis. Es zeigen sich hier allerdings sehr unterschiedliche zeitliche Verläufe: Während Fortzüge am wahrscheinlichsten innerhalb der ersten zwei Jahre nach Eintreten einer vollziehbaren Ausreisepflicht sind, verbleiben die betreffenden Personen vor dem Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis hingegen in der Regel für einige Jahre in der Ausreisepflicht.
Unterschiedliche Verlaufsmuster in Abhängigkeit von Herkunftsland und Duldung
Die Analysen zeigen unterschiedliche Verlaufsmuster abhängig vom Herkunftsland und der Art der Duldung der betreffenden Personen. Staatsbürger aus den Westbalkanstaaten beenden ihre Ausreisepflicht überwiegend durch eine zeitige freiwillige Ausreise. Ausreisepflichtige Personen mit ablehnender Asylentscheidung aus anderen häufigen Herkunftsstaaten hingegen verbleiben tendenziell länger in der Ausreisepflicht und beendeten diese am häufigsten durch den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis.
Gleichzeitig erlangen Personen mit einer Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung nach einigen Jahren in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, während Personen mit der sogenannten "Duldung light" die höchste Wahrscheinlichkeit aufweisen, längerfristig in der Ausreisepflicht zu verbleiben ohne diese zu erfüllen bzw. zu beenden.
Die Kurzanalyse wurde verfasst von Dr. Laura Peitz
Zitation
Peitz, L. (2023). Wege aus der Ausreisepflicht nach ablehnender Asylentscheidung (Kurzanalyse 01|2023). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. https://doi.org/10.48570/bamf.fz.ka.01/2023.d.10/2023.ausreisepflicht.1.0