Erstantrag auf Anerkennung als Forschungseinrichtung für (überwiegend private Finanzierung) ,
Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchzuführende Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen ist Bestandteil eines erleichterten dreistufigen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, über das Forscher aus Nicht-EU-Staaten einen Aufenthaltstitel erhalten können.
Das vorliegende Antragsformular ist für (überwiegend) privat finanzierte Einrichtungen bestimmt, die im Inland Forschung betreiben und ihre Anerkennung als Forschungseinrichtung zum Abschluss von Aufnahmevereinbarungen oder entsprechenden Verträgen mit Forschern aus Nicht-EU-Staaten beantragen möchten.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Internet eine aktuelle Liste der anerkannten Forschungseinrichtungen sowie der allgemeinen Kostenübernahmeerklärungen nach § 18d Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes.
Die Anerkennung der Forschungseinrichtung wird auf mindestens fünf Jahre befristet. In diesem Zeitraum kann die anerkannte Forschungseinrichtung Aufnahmevereinbarungen oder entsprechende Verträge mit ausländischen Forschern abschließen. Vor Ablauf der Gültigkeit der Anerkennung kann ein Antrag auf Verlängerung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.