Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens , , Begleitforschung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Quelle: BAMF
Schon seit vielen Jahren zeigt sich, dass Unternehmen in Deutschland zunehmend unter einem Mangel an Fachkräften leiden. Es gibt in vielen Branchen und Regionen vakante Ausbildungs- und Arbeitsstellen, für die Arbeitgeber keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber finden. Gesucht werden Fachkräfte vor allem im Gesundheits- und Pflegesektor, im IT- und Ingenieur-Bereich sowie im Handwerk und Bau. Zuwanderung sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten ist eine von mehreren wichtigen Maßnahmen zur Behebung dieses Mangels. Vor diesem Hintergrund wurde 2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) beschlossen, welches am 1. März 2020 in Kraft trat und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern soll.
Das in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführte Begleitforschungsprojekt "Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens" hatte zum Ziel, einen Überblick über die Entwicklung der Fachkräfteeinwanderung seit Inkrafttreten des FEG zu geben und zu ermitteln, wie die neuen Regelungen angewendet wurden, welche Herausforderungen noch bestehen und ob sich hierdurch die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland attraktiver gestaltet.
Hierfür wurden Daten aus der Visastatistik und dem Ausländerzentralregister (AZR) ausgewertet, um die quantitative Entwicklung der Bildungs- und Erwerbsmigration darzustellen. Zudem wurden von Juni bis November 2021 bundesweit leitfadengestützte Interviews in 27 Ausländerbehörden (ABHen) durchgeführt. Dies umfasste die zentralen ABHen zur Fachkräfteeinwanderung, die in einigen Bundesländern eingerichtet wurden, sowie weitere ausgewählte kommunale Behörden in allen Bundesländern. Eine zweite qualitative Befragung erfolgte zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 in neun ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen (AVen).
Kernergebnisse des Forschungsberichtes sind:
- Nach einem deutlichen Rückgang der Bildungs- und Erwerbsmigration durch die COVID-19-Pandemie steigt die diesbezügliche Zuwanderung aus Drittstaaten insbesondere seit dem 2. Halbjahr 2021 wieder an. Ein quantitativer Effekt des Gesetzes kann durch die fast zeitgleich eingeführten pandemiebedingten Einreisebeschränkungen nicht bestimmt werden.
- Die Einführung des FEG wurde von potenziellen Fachkräften im Herkunftsland aufgrund zu geringer Werbemaßnahmen insgesamt nur wenig wahrgenommen. Das bereits bestehende Angebot an Beratung ist zwischen den deutschen Akteuren im Ausland wenig abgestimmt.
- Viele neue Aufgaben, die durch das FEG hinzukamen, wurden in den Behörden nicht mit neuem Personal hinterlegt und führten somit oftmals zu Überlastungen.
- Für eine effiziente Bearbeitung der Anträge im Rahmen der Fachkräftezuwanderung und eine damit einhergehende Beschleunigung der Verfahren ist eine verstärkte Digitalisierung innerhalb und zwischen den Behörden notwendig. Bereiche, in denen bereits elektronische Verfahren eingeführt sind, wurden als sehr effizient beschrieben und tragen zur Beschleunigung der Antragsprüfung bei.
- Die aufwendigen Prozesse bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen verzögern die Antragsbearbeitung insbesondere bei nicht-akademischen Fachkräften stark.
Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Eugenie Becker, Johannes Graf, Barbara Heß und Matthias Huber
Zitation
Becker, E., Graf, J., Heß, B. & Huber, M. (2023). Entwicklung der Fachkräftemigration und Auswirkungen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Begleitforschung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (Forschungsbericht 45). Nürnberg. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
https://doi.org/10.48570/bamf.fz.fb.45.d.2023.feg.1.0