Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt ,
Quelle: BAMF
In vielen Arbeitsmarktbereichen und Regionen Deutschlands kommt es bereits heute zu Engpässen bei der Besetzung von Stellen, die eine qualifizierte Berufsausbildung erfordern. Die Bundesregierung sieht dies als eine zentrale Herausforderung für die kommenden Jahre und nimmt in ihrer Fachkräftestrategie auch Menschen aus Ländern außerhalb der EU in den Blick.
Bereits 2013 verbesserte sich für Migrantinnen und Migranten mit Berufsausbildung der Zugang zum Arbeitsmarkt. Den Weg dafür ebnete eine Änderung der Beschäftigungsverordnung. Seitdem konnten qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten unter bestimmten Umständen für so genannte "Engpassberufe" (wie z.B. Bauelektriker/-in, Krankenpfleger/-in) nach Deutschland kommen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft tritt, werden diese Möglichkeiten erweitert.
Das BAMF-Forschungszentrum analysiert in dem Forschungsbericht "Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt" die Ausgangslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht bietet eine Grundlage für eine spätere Betrachtung von Umsetzung und Wirkungsweise des Gesetzes.
Die Basis hierfür bilden eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des aktuellen Standes der Forschung. Des Weiteren wurden Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Ausländerzentralregisters zur Einreise und Beschäftigung ausländischer nicht-akademischer Fachkräfte in Deutschland ausgewertet.
Kernergebnisse des Forschungsberichtes sind:
- Zwischen 2013 und 2018 stieg sowohl die Zahl der pro Jahr zugewanderten (hoch-)qualifizierten Erwerbsmigrantinnen und -migranten als auch der in Deutschland beschäftigten nicht-akademischen Fachkräfte aus dem Ausland um rund 60 Prozent. Für einen Zeitraum von 5 Jahren ist dies eine positive Entwicklung. Zu berücksichtigen ist aber, dass auch die Zahl der Personen, die im Rahmen der Erwerbsmigration für Tätigkeiten ohne Qualifikationsanforderung zugewandert sind, parallel dazu deutlich gestiegen ist.
- 2018 waren rund 1,9 Millionen ausländische Beschäftigte in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit dem Fachkraft- oder Spezialistenniveau zugeordnet, was weitestgehend nicht-akademischen Fachkräften entspricht. Der Frauenanteil lag dabei mit einem Drittel deutlich unter dem der deutschen Beschäftigten und ist im Vergleich zu 2013 sogar leicht abgesunken. Speziell im produzierenden Gewerbe sowie in der Bau- und Verkehrsbranche war der Frauenanteil besonders niedrig. In den Sozial- und Gesundheitsberufen stellten Frauen jedoch die Mehrheit der ausländischen nicht-akademischen Fachkräfte dar.
- Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit waren 2018 die größte Gruppe unter den beschäftigten ausländischen nicht-akademischen Fachkräften. Die osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten sowie die wichtigsten Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) weisen im Zeitverlauf besonders hohe Steigerungsraten der Beschäftigtenzahlen in diesem Segment auf. Aber auch die Bedeutung der Westbalkanstaaten sowie asiatischer Länder, wie Indien und China, nimmt durch die Erwerbsmigration aus diesen Regionen zu.
- Die Zahl der im Rahmen der Erwerbsmigration zugewanderten Fachkräfte hat sich insbesondere in den süd- und westdeutschen Bundesländern, aber auch in den großen Städten im gesamten Bundesgebiet in den letzten Jahren erhöht. Prozentual gesehen gab es zwar einen höheren Zuwachs in ländlichen Gebieten, die damit etwas aufholen konnten – allerdings sind die absoluten Zuwanderungszahlen von Fachkräften in diesen Gebieten weiterhin gering.
- Ungefähr jede/jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Ausbildung besaß Ende 2018 ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit. Während auch hierunter türkische Staatsangehörige die größte Gruppe darstellten, hatte bereits ein Viertel der Auszubildenden eine Staatsangehörigkeit aus einem der acht wichtigsten Asylherkunftsländer.
Der Forschungsbericht wurde verfasst von: Johannes Graf und Barbara Heß