Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht aus der Sicht von Betroffenen ,
Ab dem Jahr 2000 ermöglichte die Einführung des Geburtsortprinzips (ius soli) in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bereits mit der Geburt (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)). Gemäß einer Übergangsregelung (§ 40b StAG) konnte dies im Jahr 2000 auch rückwirkend für Kinder im Alter von bis zu zehn Jahren beantragt werden. Alle ius soli-Deutschen unterliegen jedoch der sogenannten Optionsregelung, die eine Entscheidung entweder für die deutsche oder für die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr vorschreibt. Zwischen 2000 und 2010 haben insgesamt rund 444.000 Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit nach den §§ 4 Abs. 3 Satz 1 StAG sowie 40b StAG erworben.
Erkenntnisse zum Entscheidungsverhalten von Optionspflichtigen
Ziel der qualitativen Studie zur Optionsregelung, die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern durchgeführt wurde, war die Gewinnung systematischer Erkenntnisse zum Entscheidungsverhalten und zu den dahinter liegenden Prozessen aus Sicht der Betroffenen. Hierfür wurden Interviews mit 27 jungen Optionspflichtigen im Alter von 15 bis 20 Jahren in Nürnberg, Fürth und Erlangen durchgeführt. Alle Befragten wurden nach § 40b StAG eingebürgert.
Prägung durch zwei Kulturen
Ein Ergebnis der Studie ist, dass die Befragten eine individuell mehr oder weniger starke Prägung durch zwei Kulturen zeigen. Zu Deutschland wird eine alltagspraktische Verbundenheit der Interviewpartner/innen deutlich, was sich nicht zuletzt auf ihr Entscheidungsverhalten auswirkt. Aber auch Erfahrungen von „nicht ganz zugehörig sein“ und Diskriminierung werden in den Interviews geschildert. Zum Herkunftsland der Eltern weisen die Befragten ein ähnlich zwiespältiges Verhältnis auf: Sie haben zwar oft vielfältige Bindungen an dieses Land, jedoch kaum Alltagserfahrungen dort und fühlen sich deshalb ebenfalls nur bedingt zugehörig.
Klare Entscheidungstendenz für die deutsche Staatsangehörigkeit
Im Hinblick auf das Entscheidungsverhalten der Optionspflichtigen wird deutlich, dass die – zum Teil noch minderjährigen – Interviewpartner/innen sich entweder noch nicht entschieden haben oder für die deutsche Staatsangehörigkeit optieren (wollen). Die Äußerungen der Befragten lassen kurz- und mittelfristig keine Änderung dieses Entscheidungsverhaltens erwarten. Dem liegen sowohl pragmatische als auch emotionale Gründe zugrunde.
In der Studie finden sich vertiefte Erkenntnisse zur Bedeutung von Staatsangehörigkeit für die Optionspflichtigen, zur Bewusstwerdung hinsichtlich ihrer Optionspflicht, zu Wissensstand und Informationsquellen, zu Dauer und Konfliktbelastung des Entscheidungsprozesses, zur Rolle des sozialen Umfelds bei der Entscheidungsfindung, zur Wahrnehmung des Kontaktes mit den Behörden, zu Motiven für die Entscheidung, zu Zukunftsplänen der Optionspflichtigen sowie generell zu ihrer Bewertung der Optionsregelung.
Der Forschungsbericht 16 wurde verfasst von Dr. Susanne Worbs, Antonia Scholz und Stefanie Blicke.