Einbürgerungsverhalten von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland sowie Erkenntnisse zu Optionspflichtigen ,
Im Jahr 2000 wurden wesentliche Änderungen in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht eingeführt. Die Reform erleichterte unter anderem die Einbürgerung durch eine deutliche Verkürzung der notwendigen Aufenthaltsdauer (von 15 auf acht Jahre) und führte erstmals Elemente des Geburtsortprinzips (ius soli) ein. Weitere Rechtsänderungen seit 2005 beinhalteten die Anforderung, für eine Einbürgerung Deutschkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachzuweisen, die Einführung eines bundesweiten Einbürgerungstests sowie die uneingeschränkte Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei EU-Bürgern und Schweizern.
1.534 Befragte bei der bundesweiten BAMF-Einbürgerungsstudie 2011
Da bislang breit angelegte Untersuchungen zum Einbürgerungsverhalten und zu optionspflichtigen Personen mit Einbürgerung nach § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Deutschland fehlen, wurde hierzu im Auftrag des Bundesministeriums des Innern die BAMF-Einbürgerungsstudie 2011 durchgeführt. Im Rahmen dieser quantitativen Studie wurden seit dem Jahr 2005 Eingebürgerte, aktuell im Einbürgerungsverfahren befindliche Personen, Nicht-Eingebürgerte, welche die Voraussetzungen für eine Einbürgerung weitestgehend erfüllen, sowie Optionspflichtige mit Einbürgerung nach § 40b StAG befragt. Damit liegen zum ersten Mal Daten für eine vergleichende Betrachtung dieser Gruppen vor.
Eingebürgerte sind besser integriert
Eingebürgerte sind insgesamt besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 Prozent) höhere schulische Bildungsabschlüsse erreicht als Nicht-Eingebürgerte (35 Prozent) und Personen im Einbürgerungsverfahren (40 Prozent). Auch wenn alle drei Gruppen sprachlich gut in Deutschland integriert sind, zeichnet sich ab, dass Eingebürgerte über geringfügig bessere Deutschkenntnisse verfügen als die beiden Vergleichsgruppen. Nicht-Eingebürgerte nutzen dementsprechend die Herkunftssprache häufiger als die anderen beiden Gruppen. Ebenso sind ihre Freundeskreise seltener deutschsprachig geprägt.
Rechtliche Gleichstellung als Einbürgerungsmotiv
Die wichtigsten Gründe für eine Einbürgerung sind der Wunsch nach rechtlicher Gleichstellung mit deutschen Staatsbürgern sowie das Gefühl, in Deutschland verwurzelt zu sein. Bei den in Deutschland Geborenen ist der Geburtsort bedeutend. Die Mehrheit der Befragten ist mit der Beratungsqualität in den jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörden zufrieden. Die am häufigsten genannten Informationsquellen zur Einbürgerung sind die Auskünfte der Staatsangehörigkeitsbehörden und das Internet.
In der Studie finden sich vertiefte Erkenntnisse zu soziodemographischen und migrationsbiographischen Unterschieden der vier Gruppen, zu weiteren Aspekten der Einbürgerung (Informationsstand zur Einbürgerung, Wahrnehmung des Einbürgerungsverfahrens, Rahmenbedingungen der Antragstellung, Dauer und Kosten der Einbürgerung, Wahrnehmung des Einbürgerungstests, Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit, Beurteilung des Einbürgerungsverfahrens, Gründe für und gegen eine Einbürgerung, Unterstützung der Einbürgerung durch das soziale Umfeld, Bedeutung von Staatsangehörigkeit sowie Folgen der Einbürgerung) und zu vielfältigen Gesichtspunkten der Optionspflicht.
Der Forschungsbericht 15 wurde verfasst von Martin Weinmann, Inna Becher und Dr. Christian Babka von Gostomski.