Datenmanagement im Asylverfahren in Deutschland , Datum: 07.07.2021, Format: Working Paper, Bereich: Behörde , Studie von EMN Deutschland für das Europäische Migrationsnetzwerk

Die EMN-Studie thematisiert, wann welche Daten von welcher Behörde im Asylverfahren erfasst und in welchen Datenbanken zu welchem Zweck gespeichert werden. Zudem werden wichtige datenschutzrechtliche und datenqualitätssichernde Maßnahmen beschrieben.

Daten von Asylsuchenden und Asylantragstellenden werden sowohl zum Zweck der Identitätsfeststellung und -sicherung, zur Überprüfung der Schutzbedürftigkeit, als auch zu verwaltungsspezifischen sowie integrations- und sicherheitsrelevanten Zwecken im Asylverfahren erfasst.

Datenerhebung und Datenabgleich

Ziel des heutigen Datenmanagements im Asylverfahren in Deutschland ist die einheitliche Datenerfassung und -speicherung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und die zentrale Speicherung der Daten mit behördenspezifischen Zugriffsrechten. Hierzu wurden die Behörden, die bei der Asylgesuchstellung und Registrierung beteiligt sind, entsprechend technisch ausgestattet, so dass bereits zu dem Zeitpunkt eine einheitliche Datenerfassung, sicherheitsrelevante Registerabgleiche sowie eine automatische Datenspeicherung in relevanten Datenbanken möglich sind.

Datenschutz und Informationsvermittlung an die Asylsuchenden

In Deutschland und der EU gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – sowohl für deutsche und europäische Staatsbürgerinnen und -bürger als auch für Drittstaatsangehörige. Asylsuchende und Asylantragstellende haben zugleich ein Recht darauf, über die Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung sowie die Auskunfts-, Änderungs-, Lösch- und Widerspruchrechte informiert zu werden.

Datenqualität und Datenbereinigung

Durch die einheitliche Erfassung und Speicherung der Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt entfallen mehrfache Registrierungen durch unterschiedliche Behörden. Zudem können mögliche fehlerhafte Dateneingaben und Mehrfachregistrierungen durch die Speicherung im Ausländerzentralregister, dem Kerndatensystem im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich, bereinigt sowie Voraufenthalte und mögliche sicherheitsrelevante Kenntnisse frühzeitig identifiziert werden. Wichtige weiterführende Werkzeuge und Methoden der Qualitätssicherung beim Datenmanagement sind Datenbereinigungsmaßnahmen sowie die IDM-S-Tools der Namenstransliteration und -analyse bzw. des webbasierten Transkriptionsservices, der Sprachbiometrie, Bildbiometrie und Auswertung von mobilen Datenträgern.

Herausforderungen und bewährte Praktiken

Im Zuge der hohen Fluchtmigration in den Jahren 2015 und 2016 wurden unter anderem langwierige und zeitweilig unübersichtliche (Datenverarbeitungs-)Verfahren bei den einzelnen beteiligten Behörden im Asylverfahren identifiziert, die unter anderem zu Mehrfachregistrierungen sowie Status-, Zuständigkeits- und Leistungsunsicherheiten für die Asylantragstellenden und beteiligten Behörden führten. In der Folge schafften das erste und zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz die rechtliche Grundlage zur Ausweitung des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Kerndatensystem. Damit wurden unter anderem die Voraussetzungen zur Speicherung weiterer Sachverhalte und der Datenaustausch zwischen Behörden im Asylverfahren und darüber hinaus erleichtert.

Ausblick

Auch auf europäischer Ebene wurden Prozesse der verstärkten Interoperabilität nationaler Datenbanken angestoßen, an denen Deutschland aktiv mitgewirkt hat. Die Reformprozesse auf europäischer Ebene betreffen insbesondere die Schaffung eines "Europäischen Strafregistersystems" (E-CRIS), die Ergänzung um ein "Europäisches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige" (ECRIS TCN), die Schaffung eines "Einreise-/Ausreisesystems" (EES) und eines "Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems" (ETIAS). Darüber hinaus sind weitere Verknüpfungen der verschiedenen EU-Datenbanken geplant.

Parallel zur nationalen Studie informieren die Vergleichspublikationen des EMN zum Thema und werfen einen EU-weit vergleichenden Blick auf das Datenmanagement in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten: der ausführliche EMN-Synthesebericht, das kompakte EMN-Inform sowie der einseitige EMN-Flash (siehe "Downloads" unter "Weitere Informationen").

Die Studie wurde verfasst von: Janne Grote

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