Identitätssicherung und -feststellung im Migrationsprozess – Herausforderungen und Praktiken im deutschen Kontext , Datum: 27.09.2017, Bestellnummer: FFWP76, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Im Asylverfahren, bei der Vergabe von Visa und Aufenthaltserlaubnissen aber auch bei Abschiebungen nimmt die Sicherung und Feststellung der Identität eine zentrale Rolle ein. Die neue EMN-Studie beleuchtet, welche Methoden dabei von Behörden in der Praxis angewendet werden, auf welchen rechtlichen Grundlagen dies geschieht, wie mit den gewonnenen Daten umgegangen wird, aber auch, welche gesellschaftlichen und politischen Diskussionen und Standpunkte es zum Thema gibt.

Die Studie stellt dabei eine Aktualisierung und Erweiterung der EMN-Studie zu "Maßnahmen und Herausforderungen bei der Identitätsfeststellung im Rahmen des Asylverfahrens sowie von Abschiebungen" von 2012 dar.

Zentrale Ergebnisse:

Die Identitätssicherung und -feststellung hat in den verschiedenen Migrationsprozessen unterschiedliche Bedeutung:

  • Im Asylverfahren wird die Identität von Asylantragstellenden bei der Registrierung gesichert, während bei der individuellen Anhörung die Identität überprüft wird, um die Verfolgungsgeschichte einer Person zu verifizieren.
  • Die Feststellung der Identität ist die zentrale Voraussetzung für eine Abschiebung. Ohne die Ausstellung von Passersatzdokumenten, kann diese nicht vollzogen werden.
  • Im Visumverfahren wird die Identität gesichert und überprüft, um zweifelsfrei zu klären, ob der oder die Antragstellende auch die Person ist, die mit den entsprechenden Reisedokumenten einreisen wird.
  • Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hingegen findet die Überprüfung der Identität in der Regel bei Antragstellung durch Vorlage des Passes statt.

Herausforderung der Identitätssicherung und -feststellung

Die starke Zuwanderung von Asylsuchenden ab 2015 stellte die beteiligten Akteure im Asylbereich sowohl bei der Registrierung als auch bei der Anhörung vor große Herausforderungen. Bei der Durchführung von Abschiebungen hingegen, sind nicht-vorhandene Reisedokumente das zentrale Problem. Bei der Visumserteilung besteht die Herausforderung je nach Herkunftsstaat in der unterschiedlichen Qualität des jeweiligen Urkundenwesens. Bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen z. B. aus familiären Gründen und zum Zwecke der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ist die Identitätsfeststellung bei Antragstellung meist unproblematisch.

Gesetzliche Grundlagen und Akteure

Sowohl das Asylgesetz als auch das Aufenthaltsgesetz beinhalten Regelungen zur Sicherung und Feststellung der Identität sowie zu Datenübertragung, -speicherung und -austausch. Diese werden von Rechtsvorschriften aus weiteren Gesetzen (z. B. das Gesetz über das Ausländerzentralregister) ergänzt. In den jeweiligen Migrationsprozessen sind verschiedene Akteure dafür zuständig, die Identität der betroffenen Personen zu sichern, festzustellen oder zu überprüfen. Zentrale Akteure sind das BAMF, die Aufnahmeeinrichtungen der Länder, die Ausländerbehörden, die deutschen Auslandsvertretungen, die Grenz- und die Polizeibehörden sowie weitere Sicherheitsbehörden.

Methoden, Dokumente und Datenbanken

Grundsätzlich wird zwischen identitätssichernden und identitätsfeststellenden Methoden unterschieden. Angewendet werden unter anderem die Abnahme von Fingerabdrücken, das Aufnehmen von Lichtbildern, persönliche Interviews oder das Auslesen von Datenträgern.

Welche Dokumente genutzt werden, hängt vom jeweiligen Migrationsprozess ab: Während beispielsweise im Asylverfahren alle Dokumente eingebracht werden können, die die Verfolgungsgeschichte der betroffenen Person untermauern, ist bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur der Pass aussagekräftig.

Zur Sicherung der Identität werden biographische (Name, Geburtsdatum, etc.) und biometrische (Fingerabdrücke, Lichtbilder etc.) Daten von Personen in verschiedenen nationalen und europäischen Datenbanken gespeichert (u. a. AFIS-A/INPOL, VIS, AZR). Zur Feststellung und Überprüfung der Identität nutzen die zuständigen Behörden diese, aber auch weitere Datenbanken, meist durch automatische Abfragen.

Debatten

Identitätssicherung und -feststellung bei Drittstaatsangehörigen werden politisch und gesamtgesellschaftlich intensiv diskutiert. Dabei stehen sowohl gesetzliche Änderungen (bspw. das `Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht‘) als auch konkrete Maßnahmen (bspw. Identitätssicherung bei Kindern) immer wieder im Fokus parlamentarischer und medialer Debatten mit zum Teil stark unterschiedlichen Meinungen. 

Das Working Paper 76 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.

Verfasser der Studie: Julian Tangermann

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