Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland , Datum: 05.10.2016, Bestellnummer: FFWP68, Format: Working Paper, Bereich: Behörde

Die Studie vermittelt einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben, zentrale administrative Abläufe, die Auswahlkriterien sowie die beteiligten Akteure einzelner humanitärer Aufnahmeprogramme und -verfahren in Deutschland.

In den vergangenen Jahren hat es mehrere Aufnahmeverfahren für ausgewählte schutzbedürftige Personengruppen gegeben, die eine direkte Einreise nach Deutschland aus den Krisenstaaten oder aus Erstaufnahme- und Transitländern ermöglicht haben. Ziel dieser Studie ist es, einen Überblick über die einzelnen humanitären Aufnahmeprogramme und -verfahren zu geben und dabei die rechtlichen Vorgaben, die zentralen administrativen Abläufe sowie die Auswahlkriterien und die beteiligten Akteure zu dokumentieren. Vier jüngst durchgeführte Aufnahmeverfahren stehen dabei im Mittelpunkt:

  • das Resettlement-Programm,
  • die humanitären Aufnahmeprogramme für insgesamt 20.000 Schutzberechtigte aus Syrien, den Anrainerstaaten sowie Ägypten und Libyen (HAP Syrien),
  • das Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte und
  • die privat finanzierten Länderaufnahmeprogramme für Syrerinnen und Syrer (‚private sponsoring‘/Aufnahme per Verpflichtungserklärung).

Neben den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie den jüngsten Entwicklungen im Politikfeld wurden in der vorliegenden Studie auch Ergebnisse aus Studien, Dokumentationen und Evaluationen von Länderministerien, Wohlfahrtsverbänden und Forschungseinrichtungen aufbereitet. Die wichtigsten Quellen stellten Rechtstexte und Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsrecht sowie Aufnahmeanordnungen des Bundes und der Länder zu den einzelnen Aufnahmeverfahren dar. Für die Bestands- und Verlaufszahlen zu den einzelnen Aufnahmeverfahren wurden die Antworten der Bundes- und Landesregierungen auf themenrelevante Kleine und Große Anfragen in den Parlamenten seit dem Jahr 2012 herangezogen. Weitere Daten konnten direkt von Fachreferaten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezogen werden.

Fazit

Die einzelnen Aufnahmeverfahren haben mehr als 40.000 Schutzbedürftigen eine temporäre bzw. dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland ermöglicht. Dabei wurden zugleich die Erstaufnahme- und Transitländer entlastet und viele Personen vor stark risikobehafteten Reiserouten nach Europa bewahrt.

Die unterschiedlichen Zielgruppen der Kontingentaufnahmen (dauerhaft Schutzbedürftige im Resettlement, Aufnahme aus "heißem Konflikt" im HAP und Verwandtenaufnahme mit Unterstützung Privater in den Landesprogrammen) erhalten unterschiedliche Aufenthaltstitel, so dass Leistungsansprüche und Teilhabeberechtigungen – auch im Verhältnis zu anerkannten Flüchtlingen, die das Asylverfahren durchlaufen haben – variieren. Diese Unterschiede steigern die Komplexität für die Beschäftigten der zuständigen Ausländerbehörden sowie Arbeits- und Sozialämter und erfordern eine hohe Transparenz, damit auch die Betroffenen über die verschiedenen Verfahren und Rechtsfolgen informiert sind. Die durch die Ermöglichung unterschiedlicher und zahlreicher legaler Zugangswege bestehenden Herausforderungen liegen darin, die verschiedenen Vorgaben für die einzelnen Statusgruppen zu überblicken und sie den betreffenden Personen verständlich zu machen.
Eine frühzeitige Unterstützung und Beratung der aufzunehmenden Personen in den Kommunen wird als erleichternde und hilfreiche Maßnahme für die Geflüchteten erachtet. In den Kommunen selbst erweist sich das zivilgesellschaftliche Engagement von ansässigen Bürgerinnen und Bürgern als besonders positiv. Im Rahmen der Länderaufnahmeprogramme werden wiederum die Befreiung der Verpflichtungsgebenden von bestimmten Kostenpunkten sowie die Befristung ihrer Haftungspflicht als besonders positiv beschrieben.


Das Working Paper 68 ist im Rahmen des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bearbeitet worden.


Verfasser der Studie: Janne Grote, Maria Bitterwolf, Tatjana Baraulina

Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar