Mobilitätsbestimmungen für Investoren, Selbständige und sonstige Wirtschaftsvertreter in Deutschland ,
Quelle: BAMF
Die nationale Studie der deutschen EMN-Kontaktstelle befasst sich mit den grundlegenden Mobilitätsbestimmungen für Investoren und Selbständige und den aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung bzw. Führung eines Unternehmens.
In der vorliegenden Fokusstudie werden die organisatorischen und aufenthaltsrechtlichen Grundlagen erörtert, die es Investoren, Selbständigen und anderen Wirtschaftsvertretern aus Drittstaaten ermöglichen, in Deutschland zu investieren und/oder ein Unternehmen zu gründen.
Die Studie zeigt, dass sich der Bereich der wirtschaftsbezogenen Mobilität als ausgesprochen dynamisch erweist. Dementsprechend schwierig ist die statistische Erfassung der Daten. So lassen sich zwar Aussagen über die Zahl der in Deutschland aufhältigen Drittstaatsangehörigen (nach § 21 AufenthG) treffen, die selbständig tätig sind. Über die Zahl der nach Deutschland eingereisten Investoren liegen jedoch keine statistischen Erkenntnisse vor. Dies liegt auch daran, dass dem umgangssprachlich so häufig verwendeten Begriff "Investor" keine eindeutige Definition zugrunde liegt. Die Grenzen zwischen Investoren und Selbständigen und ihren Tätigkeiten können zudem fließend sein. Jenseits der aufenthaltsrechtlichen Perspektive wird häufig nicht zwischen den beiden Gruppen unterschieden.
Für Drittstaatsangehörige, die in Deutschland ein Unternehmen gründen und führen wollen, gelten – jenseits der aufenthaltsrechtlichen Fragen – dieselben Bedingungen wie für Deutsche und andere EU- oder EWR-Bürger. In den vergangenen Jahren hat es diesbezüglich eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen gegeben, wie etwa die Abschaffung der Mindestinvestitionssumme von 250.000 Euro im Jahr 2012. Zudem gab es Gesetzesänderungen im Bereich der abhängigen Erwerbstätigkeit, die nicht nur auf das Gründungsgeschehen einwirken, sondern auch mittel- und langfristig prognostizierten Engpässen bei Fachkräften entgegenwirken sollen.
Die vorliegende Studie wurde von der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelten Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung erstellt und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Weitere Publikationen zu dem Thema wie EMN-Synthesebericht und EMN-Inform finden Sie nach der jeweiligen Veröffentlichung in der rechten Spalte unter Downloads.
Verfasser der Studie: Dr. Michael Vollmer