Unbegleitete Minderjährige in Deutschland ,
Quelle: BAMF
Die vorliegende Fokusstudie befasst sich mit unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland. Minderjährige Drittstaatsangehörige, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Schutzgesuch gestellt wird. Sie reisen in der Regel illegal nach Deutschland ein und werden bei einem Aufgriff durch das Jugendamt in Obhut genommen, falls keine Zurückschiebung an der Grenze erfolgt. Sie sind in Bezug auf das gesamte Migrationsgeschehen zwar nur eine kleine Gruppe unter den Drittstaatsangehörigen; ihre Zahl steigt jedoch seit Jahren kontinuierlich an.
Während 2008 lediglich 763 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag stellten, suchten 2013 bereits 2.486 unbegleitete Minderjährige Schutz in Deutschland. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan (690), Somalia (355), Syrien (285), Eritrea (140) und Ägypten (120). Auch bei der Schutzquote ist ein Anstieg zu verzeichnen: Diese lag 2010 bei 36,3 %; dagegen entschied das Bundesamt 2013 bei 56,6 % der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden auf Flüchtlingsschutz, Asyl, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote.
Schutz und Perspektiven
Um eine Bleibeperspektive zu erhalten, steht ihnen zum einen der Weg über das Asylverfahren offen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügt über speziell geschulte Sonderbeauftrage für unbegleitete Minderjährige, die eine kindgerechte Anhörung im Asylverfahren gewährleisten sollen und bei der Entscheidung über den Asylantrag kindspezifische Aspekte berücksichtigen. Zum anderen stellen ihnen die Ausländerbehörden – unter den entsprechenden Voraussetzungen – in der Regel eine Duldung aus, die in einen längerfristigen Aufenthalt münden kann, wenn sie beispielsweise eine Schul- oder Berufsausbildung abschließen. Hierzu verfügt die Jugendhilfe über eine Vielzahl möglicher Unterstützungsleistungen. In der praktischen Umsetzung ergibt sich jedoch ein Spannungsfeld zwischen Jugendhilferecht und Aufenthaltsrecht.
Die Leistungen der Jugendhilfe sind nicht auf Minderjährige beschränkt, die einen Asylantrag stellen. In den Fällen, in denen Unterstützung durch die Jugendhilfe erfolgt, kann es auch bei einem abgelehnten Asylantrag zu einer Bleibeperspektive über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus kommen. Werden unbegleitete Minderjährige dennoch ausreisepflichtig, genießen sie einen besonderen Schutz bei Inhaftierung und Abschiebung.
Die Studie basiert hauptsächlich auf Auswertungen bereits existierender Berichte zu ausgewählten Aspekten des Themas sowie auf Analysen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Darüber hinaus wurden aktuelle Statistiken zu den einzelnen Themenbereichen aufbereitet.
Das Working Paper 60 wurde von der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelten Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung erstellt und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Das WorkingPaper 80 von 2018 (s. rechte Spalte) beleuchtet rechtliche Grundlagen, Rahmenbedingungen und Lebensumstände von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland und enthält aktuelle Statistiken.
Verfasser der Studie: Dr. Andreas Müller