Abschiebungshaft und Alternativen zur Abschiebungshaft in Deutschland ,
Quelle: BAMF
In der vorliegenden Fokusstudie werden die administrativen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft, die Bedingungen in Abschiebungshafteinrichtungen sowie die möglichen alternativen Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung dargestellt.
Aus der föderalen Struktur Deutschlands sowie der zunehmenden EU-Integration heraus ergibt sich eine komplexe rechtliche und behördliche Organisationsstruktur bei Fragen der Inhaftierung von Drittstaatsangehörigen.Einige Länder haben die Vorgaben im Aufenthaltsgesetz sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz durch Ländererlasse und -gesetze ergänzt und spezifiziert. Generell ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, und die Inhaftnahme darf nur als letztes Mittel Anwendung finden, wenn keine milderen, ebenfalls ausreichenden Mittel zur Sicherung der Abschiebung zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2013 befanden sich über das gesamte Jahr verteilt mehr als 4.300 Personen in Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft der Länder. Die Zahl ist seit 2008 insgesamt rückläufig.
Das Working Paper 59 wurde von der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelten Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) als deutscher Beitrag für eine europaweit vergleichende Untersuchung erstellt und aus EU-Mitteln kofinanziert.
Verfasser der Studie: Janne Grote