Missbrauch des Rechts auf Familiennachzug - Scheinehen und missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen ,
Quelle: BAMF
Die vorliegende Studie bietet einen aktuellen Überblick über politische Ansätze und praktische Maßnahmen, mit denen dem Missbrauch des Familiennachzugs in Deutschland begegnet wird.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) bringt der Nachzug von Familienangehörigen besondere Anforderungen an die Steuerung des Migrationsgeschehens hervor. Allein der zahlenmäßige Umfang macht die Familienzusammenführung zum wichtigsten Migrationskanal in die EU.
Anders als bei der Zuwanderung zu Beschäftigungszwecken ist die politische Steuerung des Familiennachzugs schwierig, da der rechtliche Kern des Familiennachzugs zu den anerkannten Grundrechten zählt. Entsprechend soll die Kontrolle dieses Migrationskanals sicherstellen, dass nur tatsächliche Familienmitglieder in den Genuss dieses Rechts kommen und die Institution der Familie nicht vom Zweck zum Mittel der Migration wird.
Ausgangspunkt des Familiennachzugs bildet in Deutschland die Kernfamilie, bestehend aus zwei Elternteilen und ihren minderjährigen Kindern in einer sozial-rechtlichen Definition. Die soziale Definition der Familie ist dabei Möglichkeit und Schwierigkeit zugleich, den Missbrauch des Familiennachzugs zu verhindern.
Kontrolliert wird der Familiennachzug in einem zweistufigen Verfahren: soll das Verwandtschaftsverhältnis erst in Deutschland begründet werden, stellen die Standesämter die erste Kontrollinstanz dar, während bei der Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung eine erste Kontrolle durch die deutschen Auslandsvertretungen erfolgt. Eine zweite, intensivere Kontrolle erfolgt anschließend durch die Ausländerbehörden bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels.
Da die verfügbaren statistischen Informationen nur eingeschränkt aussagekräftig sind, lassen sich weder verlässliche Aussagen zum Umfang des Missbrauchs des Familiennachzugs noch zu erforderlichen Gegenmaßnahmen machen.
Das Working Paper 43 wurde 2012 als deutscher Beitrag für das Europäische Migrationsnetzwerk erstellt.
Verfasser der Studie: Dr. Andreas Müller