Die Organisation der Asyl- und Zuwanderungspolitik in Deutschland ,
Quelle: BAMF
Wie ist die deutsche Migrationspolitik organisiert? Welche Rechtsgrundlagen bestehen und welche Institutionen sind im exekutiven und operativen Bereich mit der Verwaltung befasst? Wo befinden sich die Schnittmengen der Asyl- und Zuwanderungspolitik mit anderen Politikbereichen und welche Ministerien bzw. Organisationen sind dafür zuständig?
Die aktualisierte Studie gibt in kompakter Form Antworten auf diese Fragen und schafft einen groben Überblick zur Organisation des Asyl- und Migrationswesens in Deutschland. Ausgewählte Aspekte der Verwaltung des Asyl- und Zuwanderungsrechts und damit assoziierte Fragen der Organisation werden näher beleuchtet.
Zuständigkeit ganz unterschiedlicher Behörden
Je nach Zweck der Einreise bzw. des Aufenthaltes sind auf der Grundlage des Aufenthaltsgesetzes ganz unterschiedliche Behörden zuständig. Um die Sicherheit zu verbessern bzw. die illegale Einreise zu verhindern, arbeiten insbesondere die deutschen Auslandsvertretungen, die Grenz- und Sicherheitsbehörden, die Ausländerbehörden sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eng zusammen.
Nach der Einreise sind grundsätzlich die Ausländerbehörden für alle aufenthalts- und passrechtlichen Fragen zuständig. In der Verwaltung der Arbeitsmigration wurde durch die Einführung des "One-Stop-Government" das doppelte Genehmigungsverfahren für Aufenthalt (durch die Ausländerbehörde) und Arbeitsaufnahme (durch die Bundesagentur für Arbeit) durch einen konzentrierten Verwaltungsakt ersetzt. Nun ist die örtliche Ausländerbehörde die einzige Anlaufstelle für Entscheidungen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme. Nur wenn es sich um eine zustimmungspflichtige Tätigkeit handelt, wird die Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung eingeschaltet. Asylsuchende, die zur Einreise berechtigt sind, werden an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet; für die Bearbeitung des Asylantrags ist das BAMF zuständig.
Hoher Regelungsbedarf bei Asyl- und Migrationspolitik
Die deutsche Asyl- und Migrationspolitik bleibt ein Politikfeld mit hohem Regelungsbedarf und komplexen organisatorischen Zuständigkeiten. Besonders durch die Harmonisierung des Rechts in der Europäischen Union ergeben sich immer wieder Rechtsänderungen.
Der Bericht entstand als Länderstudie des deutschen nationalen Kontaktpunktes im Rahmen der europaweit angelegten Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) "Die Organisation der Asyl- und Zuwanderungspolitik in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union."
Verfasser: Jan Schneider
2. aktualisierte Auflage