Migration von Hochqualifizierten und hochrangig Beschäftigten aus Drittstaaten nach Deutschland ,
Quelle: BAMF
Die Zuwanderung von Fachkräften und hoch Qualifizierten ist ein in den letzten Jahren verstärkt diskutiertes Thema. Sowohl auf dem deutschen als auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt ist die gegenwärtige Situation durch hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Fachkräftemangel gekennzeichnet. In ihrer Mitteilung "Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung" (2005) schlägt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor, eine Richtlinie für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu konzipieren. Um Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei Bedarf und Zugang von hoch qualifizierten Arbeitskräften in den Mitgliedsstaaten zu identifizieren, hat die Kommission die vorliegende Studie in Auftrag gegeben.
Die Auswertungen zeigen, dass die Zahl der hochrangig beschäftigten Ausländer in den letzten Jahren gestiegen ist, vor allem aus den neuen EU-Mitgliedstaaten. Insgesamt liegt der Anteil der hochrangig beschäftigten Ausländer aber deutlich unterhalb des entsprechenden Anteils bei den Deutschen. Dabei ist jedoch die Struktur bei den einzelnen Nationalitäten sehr unterschiedlich: Während aus den USA, China oder der russischen Föderation ein hoher Anteil an hochrangig Beschäftigten und Hochqualifizierten zu verzeichnen ist, liegt der Anteil z.B. bei Personen aus der Türkei weit unterhalb des Durchschnittes.
Working Paper 9 basiert auf der Small Scale Study III: "Conditions of Entry and Residence of Third Country Highly-Skilled Workers in the EU" des Europäischen Migrationsnetzwerks. Es gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Zugangs von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen und ihren Familienangehörigen. Rechte und Pflichten dieser Zuwanderergruppe sind ebenso Teil dieser Studie wie Programme und Erfahrungen der Anwerbung.
Barbara Heß, Lenore Sauer