EMN-Synthesebericht: "Jährlicher Bericht zu Einwanderung und Asyl 2016" ,
Quelle: BAMF
Der Jährliche Bericht zu Einwanderung und Asyl 2016 beschreibt die zentralen asyl- und migrationspolitischen sowie -rechtlichen Entwicklungen in der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten 2016. Darüber hinaus bereitet der Jahresbericht auch wichtige statistische Informationen im europäischen Vergleich in den Themenfeldern Migration, Asyl und Integration auf. Der Bericht wurde durch Länderbeiträge von insgesamt 24 Nationalen Kontaktstellen des Europäischen Migrationsnetzwerks nach ähnlicher Struktur erstellt. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören unter anderem die folgenden Aspekte:
Internationaler Schutz und Asyl
In vielen Mitgliedstaaten wurden asylrechtliche und -politische Änderungen vorgenommen. Einzelne Mitgliedstaaten erleichterten den Zugang für Schutzsuchende, indem beispielsweise die Abgabe von Asylanträgen in Drittstaaten für das Relocation-Verfahren (Umverteilung) und Resettlement-Verfahren gestattet wurde. Andere Mitgliedstaaten schränkten die Zugänge hingegen ein, etwa indem Transitzonen zur Bearbeitung der Asylanträge an den Landesgrenzen eingerichtet wurden. Wieder andere Mitgliedstaaten, wie unter anderem auch Deutschland, änderten die Abläufe ihrer Aufnahmeprozesses im Asylverfahren. Zudem erweiterten zahlreiche Mitgliedstaaten ihre Liste an Sicheren Herkunftsländern, was zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten im Asylverfahren führte.
Die Mitgliedstaaten setzten auch das Relocation-Verfahren mit Italien und Griechenland fort (5.208 Relocations aus Italien und 11.421 aus Griechenland; Stand: 13. April 2017).
Unbegleitete Minderjährige und andere besonders Schutzbedürftige Gruppen
Im Jahr 2016 waren circa 30 Prozent aller Asylantragstellenden in der EU Minderjährige, viele davon unbegleitet. In der Hälfte aller Mitgliedstaaten wurden diesbezüglich neue rechtliche und politische Maßnahmen getroffen, die einen erweiterten Schutz dieser Personengruppe zum Ziel hatten. Darüber hinaus änderten zahlreiche Mitgliedstaaten ihre Richtlinien und Verwaltungspraktiken hinsichtlich anderer besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie zum Beispiel Opfer von Menschenhandel, Opfer häuslicher Gewalt, LGBT, Schwangere oder Menschen mit Behinderung.
Legale Migration
Zahlreiche Mitgliedstaaten berichten von Bemühungen hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen eines internationalen Wettbewerbs um Talente zu gewinnen, indem sie erleichterte und attraktivere Zuzugsbedingungen insbesondere für Mangelberufe schafften. Einzelne Länder trafen wiederum Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch legaler Einwanderungskanäle für Drittstaatsangehörige. Mehrere Mitgliedstaaten trafen Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme und Bleibemöglichkeiten für internationale Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, beispielsweise indem sie den Zugang zum nationalen Arbeitsmarkt während und nach dem Studium erleichterten oder aber Maßnahmen gegen den Missbrauch dieses Einwanderungskanals trafen.
Einige Mitgliedstaaten, wie unter anderem Deutschland, Österreich oder Schweden planten oder führten rechtliche Änderungen in Bezug auf die Einschränkung des Familiennachzugs für bestimmte Statusgruppen durch, wie zum Beispiel für Schutzsuchende oder subsidiär Schutzberechtigte.
Integration
Im Juni 2016 verabschiedete die EU-Kommission einen Aktionsplan für die Integration von Drittstaatsangehörigen vor. Der Aktionsplan stellt einen umfassenden Rahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Intensivierung von Integrationsstrategien dar, mit einem Fokus auch auf die Integration von Geflüchteten.
Die einzelnen Mitgliedstaaten setzten auch im Einzelnen ihre Bemühungen zur Integration durch Partizipation fort, indem sowohl der Zugang zu Rechten gestärkt wurde als auch Pflichten der Zugewanderten weiter definiert wurden, wodurch sowohl die Gleichbehandlung als auch das Zugehörigkeitsgefühl unter den Migrantinnen und Migranten gefestigt werden sollten. So wurden unter anderem Maßnahmen getroffen, um die Teilhabe im Bildungssystem sowie die Sprachkenntnisse von Migrantinnen und Migranten zu stärken – insbesondere durch die Fortführung und den Ausbau von Sprachkursen für Erwachsene und Minderjährige. Estland und das Vereinigte Königreich führten beispielsweise obligatorische Sprachkurse ein.
Grenzkontrollen, irreguläre Migration und Rückkehr
Auf EU-Ebene wurden wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung irregulärer Migration getroffen, wie die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Migrantenschleusung (European Migrant Smuggling Centre - EMSC). Zudem führten zahlreiche Mitgliedstaaten Grenzkontrollen in Übereinstimmung mit dem Schengener Grenzkodex ein. 13 Mitgliedstaaten berichteten zudem von der Fortsetzung und Einführung von Abkommen über die Kooperation bei Grenzkontrollen mit Drittstaaten.
Mehrere Mitgliedstaaten nahmen Änderungen an ihrer Rückkehrpolitik vor. So haben beispielsweise in Schweden Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die ein Einreiseverbot oder eine Ausreiseaufforderung erhalten haben und die ihre freiwillige Ausreisepflicht haben verstreichen lassen, kein Anrecht mehr auf Unterbringung oder Tagegeld. Zahlreiche Mitgliedstaaten schlossen zudem weitere nationale oder EU-Rückübernahmeabkommen mit verschiedenen Drittstaaten.
Der Synthesebericht ist nur in Englisch verfügbar.