Jahresbericht 2022 des Beirats für Forschungsmigration ,
Mit dem Jahresbericht von 2022 informiert der Beirat für Forschungsmigration über seine Tätigkeiten im Berichtszeitraum und bietet darüber hinaus einen Überblick über relevante Entwicklungen in Recht, Verwaltungsverfahren und Politik, die die Forschungs- und Fachkräftemigration betreffen.
Inhaltlich befasste sich der Beirat in diesem Zeitraum u. a. mit den aus dem Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 hervorgehenden Gesetzespaketen und insbesondere den Planungen für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, der Bewertung der Maßnahmen des ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom März 2020 und dessen Weiterentwicklung sowie den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Verwaltung durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.
Ferner beschäftigte sich der Beirat in der zweiten Jahreshälfte 2022 intensiv mit den Anforderungen und Potenzialen von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland, woraus ein Diskussionspapier zur „Anwerbung und Förderung von Start-up-Gründungen durch Drittstaatsangehörige in Deutschland“ entstand, mit dem die Erarbeitung konkreter Anwendungshinweise zu § 21 AufenthG im Interesse einer einheitlicheren, liberaleren Anwendungspraxis angeregt werden soll, und das in dem vorliegenden Jahresbericht enthalten ist.