Jahresbericht 2014 des Beirats für Forschungsmigration ,
Der Beirat hat dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mindestens einmal im Kalenderjahr über die Erfüllung seiner Aufgaben zu berichten (§ 38d Absatz 3 Aufenthaltsverordnung). Der Jahresbericht umfasst das Kalenderjahr 2014.
Im Bericht enthalten sind neben Hinweisen zum Verfahren zur Zulassung von Forschern aus Drittstaaten, Einzelheiten zu den Aufgaben des Beirats sowie zu seiner personellen Zusammensetzung. Den Kern des Berichts bildet eine prägnante Darstellung der Schwerpunkte, mit denen sich der Beirat im Berichtszeitraum befasst hat und zu denen er beratend tätig war oder Empfehlungen abgegeben hat.