Förderaufruf für die Umsetzung einer flächendeckenden behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) ,
Entsprechend § 12a Asylgesetz fördert der Bund eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung (AVB). Die dafür erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben.