Zahlen zur Blauen Karte EU , Datum: 01.07.2022, Format: Artikel, Bereich: Behörde

Diesen Inhalt gibt es auch auf

Mit der Umsetzung der Blauen Karte EU wurde in 2012 die Zuwanderung nach Deutschland für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten erheblich erleichtert. Die rechtliche Grundlage dazu bildet § 18b Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Auch mit den erweiterten Regelungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in 2020 bleibt die Blaue Karte EU ein wichtiges Element der Erwerbsmigration nach Deutschland.

Im Jahr 2021 wurde an insgesamt fast 25.000 Personen eine Blaue Karte EU erstmalig erteilt (d. h. ohne Verlängerungen). Davon besaßen etwas mehr als die Hälfte zuvor bereits einen anderen deutschen Aufenthaltstitel, beispielsweise im Rahmen eines Studiums. Bei den übrigen Personen bestand kein vorheriger Titel, so dass von einer Neuzuwanderung ausgegangen werden kann.

Diagramm mit Zahlen zur Ersterteilung einer Blauen Karte EU Quelle: Ausländerzentralregister

An welche Staatsangehörige wird die Blaue Karte EU erteilt?

Etwa ein Viertel aller Ersterteilungen einer Blauen Karte EU in 2021 ging an indische Staatsangehörige, die damit die mit Abstand größte Nationalitätengruppe darstellten. Dahinter folgten Staatsangehörige aus der Türkei, China, der Russischen Föderation und Iran.

Ein Diagramm zeigt, zu welchem Anteil die Empfänger der Blauen Karte EU welche Staatsangehörigkeiten haben. Quelle: Ausländerzentralregister

Wie hat sich die Zahl der Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU in den letzten Jahren entwickelt?

Zum Jahresende 2021 waren etwa 70.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU in Deutschland als aufhältig gemeldet. Das sind etwa ein Drittel mehr als noch zum 31. Dezember 2018. Gleichzeitig verdoppelte sich in diesem Zeitraum die Zahl an ehemaligen Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU, welche im Anschluss eine entsprechende Niederlassungserlaubnis (nach § 18c Abs. 2 AufenthG) erhalten haben.

Diagramm Quelle: Ausländerzentralregister

Woher kommen die Zahlen?

Die hier dargestellten Zahlen zur Blauen Karte EU in Deutschland entstammen einer Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR).

Weitere Informationen und Statistiken zum Thema Erwerbsmigration im Allgemeinen und zur Blauen Karte EU im Besonderen können dem „Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration“ oder der Info-Seite zur Blauen Karte EU (s. Links unter "weitere Informationen") entnommen werden.