StarthilfePlus , Datum: 08.04.2024, Format: Artikel, Bereich: Rückkehr , Ergänzende Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland

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Seit 2017 wird das REAG/GARP Programm ergänzt durch das Programm StarthilfePlus, das Rückkehrenden in über 40 Zielländern eine Reintegrationsunterstützung gewährt.

Freiwillig Rückkehrende, die gefördert über das REAG/GARP 2.0-Programm ausreisen, können in Abhängigkeit vom Zielland die ergänzende Reintegrationsunterstützung StarthilfePlus erhalten. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Über das EURP (EU Reintegration Programme) können künftig für weitere Zielländer zusätzliche Förderleistungen abgerufen werden. Dies führt zu kontinuierlichen Programmanpassungen im Rahmen von StarthilfePlus.

Finanzielle Unterstützung im Zielland (2. Starthilfe)

Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP 2.0-Programm ausreisen und eine Starthilfe erhalten, können in folgenden Ländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung erhalten:

Ägypten*, Algerien*, Armenien*, Äthiopien*, Bangladesch*, Benin, Burkina Faso, China, Côte d'Ivoire, Demokratische Republik Kongo (Kinshasa)*, Gambia*, Ghana*, Guinea*, Guinea Bissau, Indien*, Irak*, Kamerun*, Kenia*, Mali, Marokko*, Mongolei*, Niger, Nigeria*, Pakistan*, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Sri Lanka*, Sudan, Tadschikistan*, Togo, Tunesien*, Türkei*, Vietnam*

In ausgewählten StarthilfePlus-Zielländern (mit * markiert) fallen die Förderhöhen geringer aus, da in diesen Ländern Förderleistungen im Rahmen des EURP (EU Reintegration Programme) angeboten werden. Ausnahme: Bei Vulnerabilität nach festgelegten Kriterien und/oder Aufenthalt nach §§ 22-26 AufenthG gelten die regulären Förderbeträge. Diese Ausnahmeregelung gilt ausschließlich für die Komponente "2. Starthilfe im Zielland".

Weitere Infos hierzu finden Sie auf www.ReturningfromGermany.de.

Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen

Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP 2.0-Programm ausreisen und eine Starthilfe erhalten, können in folgenden Zielländern eine ergänzende Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen erhalten: Aserbaidschan, Iran und Libanon.

Reintegrationsunterstützung für Personen mit Langzeitduldung

Kontakt

Internationale Organisation für Migration (IOM)
Vertretung in Nürnberg
Neumeyerstraße 22-24
90411 Nürnberg

BAMF - Rückkehrhotline

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 911 943 - 0
Telefax: +49 911 943 - 1000
E-Mail: Nachricht schreiben

Freiwillig Rückkehrende, die mit dem REAG/GARP 2.0-Programm in ihr Herkunftsland zurückkehren und nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind, können in folgenden Zielländern eine einmalig finanzielle Unterstützung sowie bei Bedarf eine ergänzende Reintegrationsunterstützung als Sachleistung in den Bereichen Wohnen und medizinische Kosten erhalten: Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Für die Zielländer Albanien, Georgien, Moldau, Nordmazedonien und Serbien ist die Reintegrationsunterstützung auf eine einmalige finanzielle Unterstützung beschränkt, da in diesen Zielländern eine Reintegrationsunterstützung durch das EURP (EU Reintegration Programme) zur Verfügung steht.

Die genannten Angebote der Reintegrationsunterstützung werden - aufbauend auf REAG/GARP 2.0 - von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des Bundes durchgeführt.

Merkblätter, eine Länderübersicht über die bundesweiten Rückkehrprogramme sowie die von den antragsübermittelnden Stellen zu übermittelnden Unterlagen stehen im Login-Bereich unter www.ReturningfromGermany.de als Downloads zur Verfügung.

Fragen beantworten die Mitarbeitenden der Rückkehrhotline des Bundesamtes.