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Familiennachzug
Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild
Quelle: © Make it in Germany
01.03.2024
Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern und minderjährige, ledige Kinder die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.
Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen danach, ob Sie
- zu einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger,
- zu einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger, oder
- zu einer oder einem Drittstaatsangehörigen nachziehen.
Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.
Rechtliche Grundlagen
- § 27ff AufenthG
- § 3 FreizügG/EU