In Deutschland studieren ,
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Hinweis!
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium zu erhalten. Wie Sie das Studium finanzieren, ist nicht vorgegeben. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die ausländischen Studierenden und Doktoranden Stipendien anbieten. Eine Übersicht über diese Programme bietet die Stipendiendatenbank des Deutsche Akademischen Austauschdiensts (DAAD).
Sie können nach Deutschland kommen, um hier zu studieren. Voraussetzung ist, dass Sie von der Hochschule für ein Vollzeitstudium zugelassen wurden und dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können.
Während des Aufenthalts in Deutschland dürfen Sie in beschränktem Umfang einer Beschäftigung und studentischen Nebentätigkeit nachgehen.
Sie können mit diesem Titel auch Auslandssemester in anderen EU-Staaten absolvieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik "Mobilität in der EU".
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, sich in Deutschland einen Arbeitsplatz für jede qualifizierte Beschäftigung zu suchen. Während dieser Zeit dürfen Sie jeder Art von Arbeit nachgehen.
Studienbewerbung und -vorbereitung
Kontakt
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon
+49 30-1815-1111
E-Mail:
Nachricht schreiben
Sie haben die Möglichkeit, für bis zu neun Monate nach Deutschland zu kommen, um sich hier für einen Studienplatz zu bewerben. Sie müssen hierzu die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen oder während der Zeit Ihres Aufenthalts vervollständigen. Außerdem muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Bitte beachten Sie, dass Sie während dieser Zeit nur zur Ausübung einer Beschäftigung von 20 Stunden pro Woche berechtigt sind.
Außerdem können Sie bereits für studienvorbereitende Maßnahmen, zum Beispiel zur Teilnahme an einem Sprachkurs, zum Besuch eines Studienkollegs oder für ein Praktikum nach Deutschland einreisen. Weitere Informationen finden Sie unter "Sprachkurs" und "Sonstige Möglichkeiten".
Ein Auslandssemester in Deutschland absolvieren
Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in einem anderen EU-Staat? Dann können Sie für bis zu zwei Semester auch in Deutschland studieren. Sie benötigen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Mehr zu den nötigen Schritten finden Sie unter "Mobilität in der EU".
Aufenthalt zur Promotion
Gut zu wissen!
Nachdem Sie Ihr Studium oder Ihre Promotion an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen und zwei Jahre in der entsprechenden Qualifikation gearbeitet haben, können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken haben.
Als Doktorandin oder Doktorand haben Sie mehrere Möglichkeiten, in Deutschland zu promovieren. Die Art der Aufenthaltserlaubnis richtet sich insbesondere danach, wie der Lebensunterhalt in Deutschland finanziert wird:
- Wurde ein Arbeitsvertrag oder die Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen, kommt ein Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Forschungszwecken oder eine Blaue Karte EU in Betracht.
- Bei einer halben Stelle oder weniger kann ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in Betracht gezogen werden.
- Stipendiaten erhalten den Aufenthaltstitel zu Studienzwecken.
Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten, den Lebensunterhalt während der Promotionsphase zu sichern. Dies können zum Beispiel eigene Ersparnisse sein oder die Bürgschaft Ihrer Eltern. Welche Aufenthaltstitel hierzu in Betracht kommen, erfahren Sie bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland".
Rechtliche Grundlagen
- § 16b AufenthG
- § 16c AufenthG
- § 18b AufenthG
- § 18c AufenthG
- § 18d AufenthG
- § 20 AufenthG