Selbstständige und freiberufliche Tätigkeiten , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Make it in Germany: Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany

Sie können nach Deutschland zuwandern, wenn Sie hier selbstständig oder freiberuflich arbeiten wollen.

Selbstständige Tätigkeiten

Zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

  • die Finanzierung Ihres Unternehmens gesichert ist, und
  • von Ihrem Unternehmen positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft zu erwarten sind.

Anhand eines aussagekräftigen Business-Plans, den Sie bei der Beantragung des Aufenthaltstitels vorlegen müssen, werden insbesondere folgende Kriterien geprüft:

  • die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee,
  • Ihre unternehmerischen Erfahrungen,
  • die Höhe des von Ihnen veranschlagten Kapitaleinsatzes,
  • die weiteren Auswirkungen auf die regionale Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
  • der Beitrag, den Ihr Unternehmen für Innovation und Forschung leisten kann.

Bei Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen kann von diesen Voraussetzungen abgesehen werden. Dies gilt ebenso, wenn Sie als Wissenschaftlerin / Wissenschaftler oder als Forscherin / Forscher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Die selbständige Tätigkeit muss jedoch einen Zusammenhang mit Ihrem Hochschulabschluss bzw. mit Ihrer Tätigkeit als Forscherin / Forscher oder Wissenschaftlerin / Wissenshaftler erkennen lassen.

Sofern Sie bereits älter als 45 Jahre sind, soll zudem eine gesicherte Altersversorgung vorgewiesen werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal drei Jahre erteilt. Im Anschluss kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die selbstständige Tätigkeit erfolgreich verwirklicht wurde und der Lebensunterhalt aller anspruchsberechtigten Familienangehörigen gesichert ist.

Wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen wollen, erhalten Sie weitere wertvolle Tipps und Hinweise auf der Internetseite "make-it-in-Germany".

Neue Möglichkeiten bei Unternehmensgründungen

Eine drittstaatsangehörige Person kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Unternehmensgründung erhalten, wenn sie:

  • eine Fachkraft mit abgeschlossener beruflicher oder akademischer Ausbildung ist und
  • zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung ein Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen öffentlichen Stelle erhält und der Lebensunterhalt dadurch gesichert wird.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des Stipendiums, maximal für 18 Monate erteilt.

Freiberufliche Tätigkeiten

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit selbständig ausüben möchten, können Sie dafür unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Freiberufliche Tätigkeiten sind beispielsweise Arzt, Dolmetscher, Künstler, Schriftsteller oder Architekt. Zur Ausübung einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit benötigen Sie, abhängig von der Art des freien Berufes, gegebenenfalls eine Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. Approbation als Arzt). Ob Sie diese Erlaubnis für Ihren Beruf benötigen, erfahren Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis genügt es, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung bereits zugesagt wurde. Die Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach dem konkreten Aufenthaltszweck. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht können Sie nach fünf Jahren erhalten.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 9 und 9a AufenthG
  • § 17a AufenthG
  • § 18 AufenthG
  • § 18b AufenthG
  • § 20 AufenthG
  • § 21 AufenthG