Berufserfahrene und Arbeitskräfte ohne Berufsausbildung oder akademische Ausbildung , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Berufserfahrene ohne formalen oder anerkannten Abschluss

Auch wenn Sie keinen in Deutschland formal anerkannten Berufsabschluss haben, gibt es die Möglichkeit, auf Grund von Berufserfahrung zum Arbeiten nach Deutschland zuzuwandern.

Alle notwendigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte im Ausland.

Beschäftigung ohne anerkannte Qualifikation (sog. Westbalkanregelung)

Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien können auch ohne anerkannte Qualifikation einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung dieses Visums ist das Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags.

Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung

Für bis zu acht Monate können ausländische Beschäftigte mit der Zustimmung der Agentur für Arbeit ein Visum für eine kurzzeitige Beschäftigung erhalten. Die Inhalte und Bedingungen werden von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt. Die Regelung eröffnet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten zusätzliche ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.arbeitsagentur.de.

Rechtliche Grundlagen

  • § 19c Abs. 1 und 2 AufenthG
  • § 6 BeschV
  • § 26 Abs. 2 BeschV
  • §15d BeschV