Einbürgerung in Deutschland , Datum: 24.10.2024, Format: Artikel, Bereich: Integration

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Auswertung der Tests "Leben in Deutschland" und "Einbürgerungstest"

Aktuell wertet das Bundesamt Tests bis Prüfungsdatum 29.10.2024 aus.

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.

Sie müssen dazu einen Antrag stellen. Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Hinweis

Es hilft, vor der Abgabe des Antrags ein Beratungsgespräch in der Behörde zu führen. Dabei können Sie viele Fragen direkt klären.

Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei:

  • der Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
  • den Jugendmigrationsdiensten (JMD)
  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
  • der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Kosten

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.

Wenn Sie nur sehr wenig verdienen oder mehrere Kinder (mit)eingebürgert werden, kann die Gebühr reduziert oder Ratenzahlung vereinbart werden.

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • seit fünf Jahren gewöhnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland. Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen – z.B. besonders guten schulischen oder berufliche Leistungen und sehr guten Deutschkenntnissen – ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit: Sie müssen Angaben zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit machen und diese nachweisen können, beispielsweise durch die Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments (z.B. Reisepass) oder durch Vorlage geeigneter amtlicher Urkunden
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Aufenthaltserlaubnis nach Schweiz-EU-Abkommen, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder anderer Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII zu bestreiten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland – der Nachweis erfolgt in der Regel durch das erfolgreiche Absolvieren des Einbürgerungstests.

Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI): Einbürgerung. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, im Rahmen eines unverbindlichen "Quick Check" zu prüfen, ob Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich. Eine individuelle Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.

Hinweis

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung. Möglich ist allerdings die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.

Regelung für Kinder

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit und können gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Der Einbürgerungstest

Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.

Bei den Prüfstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie sich zum Test anmelden.

Wie sieht der Test aus?

Bei der Prüfung bekommen Sie ein Testheft mit 33 Fragen. Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige Antwort auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.

Mit der Bescheinigung können Sie bei der Einbürgerungsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen. Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, können Sie den Test wiederholen.

33 Fragen aus unterschiedlichen Bereichen

30 Fragen gehören zu den Themenbereichen "Leben in der Demokratie", "Geschichte und Verantwortung" sowie "Mensch und Gesellschaft". Drei Fragen werden zu dem Bundesland gestellt, in dem Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Einen Überblick über alle für den Test wichtigen Themen bietet der Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest. Den Gesamtfragenkatalog finden Sie im Online-Testcenter für den Test "Leben in Deutschland" und den Einbürgerungstest.

Wer muss den Einbürgerungstest machen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland mit Hilfe des Tests nachweisen.

Ausnahmen:

  • Sie haben einen deutschen Schulabschluss erworben.
  • Sie können die Anforderungen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen.

Wo kann ich den Einbürgerungstest ablegen?

Bei Fragen zum Einbürgerungstest hilft Ihnen Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde. Sie berät Sie auch über Prüfstellen in Ihrer Nähe, bei den Sie sich zur Testteilnahme anmelden können. Eine Liste der Prüfstellen aus Ihrem Bundesland finden Sie unter Downloads. Die Teilnahme am Einbürgerungstest kostet 25 Euro. Bitte denken Sie daran, am Tag der Prüfung ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen.

Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?

Am besten können Sie sich auf den Einbürgerungstest vorbereiten, indem Sie den Fragenkatalog im Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge interaktiv bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Der Test besteht aus insgesamt 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 Fragen zu dem Bundesland, in dem Sie wohnen. Sie können auch probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen.

Sie können den Gesamtfragenkatalog zum Test "Leben in Deutschland" und zum "Einbürgerungstest" auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch als PDF-Dokument herunterladen. Dort steht auch der Musterfragebogen zum Download bereit. Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde.

Ich habe bereits einen Integrationskurs besucht. Welche Nachweise werden anerkannt?

Wenn Sie bereits einen Integrationskurs besucht und das "Zertifikat Integrationskurs" erworben haben, können Sie damit folgende Nachweise erbringen:

  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, wenn Sie im "Deutsch-Test für Zuwanderer" das Niveau B1 erreicht haben.
  • Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wenn Sie im Test "Leben in Deutschland" mindestens 17 von 33 Punkte erreicht haben.

Wenn Sie Fragen zu den Tests in Integrationskursen oder zum Einbürgerungstest haben, hilft Ihnen der Bürgerservice des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gerne weiter.