Zulassung zum Unterrichten in Berufssprachkursen

Rund 7.000 Lehrkräfte erhielten bereits eine erweiterte Zulassung zum Unterrichten in Berufssprachkursen nach § 18 Abs. 5 DeuFöV. Für andere Lehrkräfte, die die entsprechende Qualifikation noch nicht nachgewiesen haben, wird ab dem 01.07.2022 die Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten Berufssprachkurse in modifizierter Form verlängert.

Außerdem wird ab sofort der Zugang zur "Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen" (ZQ BSK) für bereits zugelassene Integrationskurslehrkräfte und andere interessierte Personen flexibilisiert. Nähere Informationen zu Fristen, Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Trägerrundschreiben 11/22 ZQ BSK