Die einzelnen Zuwanderungsgruppen ,
Das Migrationsgeschehen nach und aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Länder gekennzeichnet. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Ländern ist im Jahr 2023 leicht auf 63,4 Prozent gesunken (2022: 76,2 Prozent). Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem Rückgang der Schutzsuchenden aus der Ukraine, deren Zahl im Vorjahr aufgrund der Fluchtmigration wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stark angestiegen war. Einen großen Anteil an der Gesamtzuwanderung nach Deutschland machen EU-Staatsangehörige aus, die aufgrund der Freizügigkeit ohne Visum oder spezielle Aufenthaltstitel einreisen können. Konkret kamen 30,1 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (ohne deutsche Staatsangehörige, 2022: 22,9 Prozent). Der Anteil der EU-Binnenmigration an der Gesamtmigration ist zwischen 2022 und 2023 von 24,6 Prozent auf 30,1 Prozent gestiegen, obwohl diese Zuwanderung in absoluten Zahlen etwas abgenommen hat (-5,0 Prozent). Das BAMF nahm 329.120 Asylerstanträge entgegen, was einem Anstieg von +51,1 Prozent gegenüber 2022 entspricht (2022: 217.774 Asylerstanträge). Einen bedeutenden Platz nimmt auch die Migration aus familiären Gründen ein. Im Jahr 2023 haben 108.500 zugewanderte Menschen einen entsprechenden Aufenthaltstitel erhalten (2022: 93.960, +15,5 Prozent). Eine weitere wichtige Gruppe bildet die Bildungsmigration. Im Jahr 2023 wurden 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Personen erteilt, die nach Deutschland gekommen sind, um zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren (2022: 60.395). Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse um 2,7 Prozent. Auch die Erwerbsmigration aus Drittstaaten spielt eine wichtige Rolle: Im Jahr 2023 erhielten insgesamt 72.400 Menschen aus Drittstaaten einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit (2022: 73.065, -0,9 Prozent).
Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 20231
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Quellen: Statistisches Bundesamt, BAMF, Ausländerzentralregister
Asylerstanträge
Im Jahr 2023 stellten mit 329.120 deutlich mehr Menschen einen Asylerstantrag als noch 2022 (217.774, Steigerung um 51,1 Prozent). 22.603 (6,9 Prozent) der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge entfielen auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter 1 Jahr. Im Jahr 2022 lag dieser Anteil noch höher bei 11,4 Prozent. 2023 waren somit 306.517 Asylerstanträge (93,1 Prozent) grenzüberschreitend (2022: 192.983).
Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 bildet Syrien zahlenmäßig die größte Herkunftsgruppe. Dies war auch im Jahr 2023 der Fall: 102.930 Erstanträge wurden von syrischen Staatsangehörigen gestellt, im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 45,0 Prozent (2022: 70.976). Die Zahl der gestellten Erstanträge von türkischen Staatsangehörigen ist von 2022 auf 2023 um 156 Prozent auf 61.181 gestiegen. Als nächstes folgen Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit mit 51.275 Asylanträgen (15,6 Prozent). Dies entspricht einem Anstieg von 41,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2022:36.358).
Abbildung 2: Asylerstanträge nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2023 und im Vergleich zu 2022
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Quelle: BAMF
Migration aus familiären Gründen
Insgesamt reisten im Jahr 2023 108.500 Personen nach Deutschland ein, denen anschließend ein Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erteilt wurde (2022: 93.960). Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 15,5 Prozent. Darunter waren 14.615 Angehörige von Schutzberechtigten2, die im Rahmen der Migration aus familiären Gründen nach Deutschland gekommen sind. Ihr Anteil am gesamten Familiennachzug betrug 13,5 Prozent. 55,2 Prozent aller erteilten Aufenthaltstitel aus familiären Gründen betraf den Nachzug von Ehe- und Lebenspartnerinnen bzw. -partnern und 33,4 Prozent minderjährige Kinder.
Im Jahr 2023 bildeten syrische Staatsangehörige (14.230 bzw. 13,1 Prozent der erteilten Aufenthaltstitel) die größte Gruppe im Familiennachzug. Die Migration aus familiären Gründen aus diesem Herkunftsland stieg im Vergleich zum Vorjahr um 51,3 Prozent an (2022: 9.405). Bei der zweitgrößten Gruppe handelt es sich um türkische Staatsangehörige, an die im Jahr 2023 12.360 Aufenthaltstitel (11,3 Prozent) aus familiären Gründen erteilt wurden, 38,2 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 8.945). Ein im Vergleich zum Jahr 2022 ebenfalls hoher Anstieg von 11,0 Prozent zeigt sich bei indischen Staatsangehörigen, die mit einer Gesamtzahl von 9.875 Personen die drittgrößte Gruppe beim Familiennachzug darstellen (2022: 8.900).
Abbildung 3: Migration aus familiären Gründen nach Art und den häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 20233
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*Inkl. ehem. Serbien und Montenegro
Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen BAMF
Erwerbsmigration
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) trat zum 1. März 2020 eine wesentliche gesetzliche Änderung für die Erwerbsmigration nach Deutschland in Kraft, die das Ziel hat, Deutschland für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten noch attraktiver zu machen. Zeitgleich bremste jedoch die sich ausbreitende COVID-19-Pandemie die internationale Mobilität und somit auch den Zuzug von Erwerbsmigrantinnen und Erwerbsmigranten. Seit 2021 konnte wieder ein Anstieg der Zahlen verzeichnet werden. Im Jahr 2023 sind 72.400 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit erhielten. Dies entspricht einer Abnahme gegenüber 2022 um 0,9 Prozent.
Betrachtet man die Struktur der Erwerbsmigration nach Deutschland im Jahr 2023, so zeigt sich, dass es sich bei der Mehrheit der Beschäftigten aus Drittstaaten um Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss (Definition nach § 18 AufenthG) handelt (insgesamt 40.685 Personen bzw. 56,2 Prozent). 64,0 Prozent bzw. 46.344 der zugewanderten Personen sind in einem breiteren Sinne solche mit qualifizierter Tätigkeit. Bei 36,0 Prozent handelt es sich demnach um solche mit einer Tätigkeit ohne eindeutig bestimmbares Qualifikationsniveau.
Abbildung 4: Erwerbsmigration im Jahr 2023 nach Qualifikationsniveau
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Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen BAMF
Bildungsmigration
Insgesamt wurden im Jahr 2023 58.775 Aufenthaltstitel zu Bildungszwecken an Personen erteilt, die im selben Jahr eingereist sind (2022: 60.395). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Zahl um 3,4 Prozent. In 40.435 Fällen handelt es sich dabei um Personen, die zum Zweck eines Studiums nach Deutschland zugewandert sind. Mit einem Anteil von 69,3 Prozent ist dies die größte Gruppe in der Bildungsmigration. Im Vergleich zum Vorjahr sank diese Zahl um 9,5 Prozent (2022: 44.960). Die zweitgrößte Gruppe mit einem Anteil von 17,5 Prozent umfasst 10.220 Personen, die zum Zweck einer Berufsausbildung aus Drittstaaten nach Deutschland zugewandert sind (2022: 8.045, +27,0 Prozent). Für Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation wanderten 4.930 Personen zu (2022: 4.240; +16,3 Prozent) und zu sonstigen Bildungszwecken 3.190 (2022: 3.425; -6,9 Prozent).
Abbildung 5: Bildungsmigration nach §§ 16 bis 17 AufenthG im Jahr 2023 nach Aufenthaltstiteln
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Quelle: Ausländerzentralregister, eigene Berechnungen BAMF
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Im Zeitraum von 1990 bis 2022 wanderten über 2,5 Millionen Menschen im Rahmen des Spätaussiedlerzuzugs nach Deutschland zu. Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (rund 98.500 Personen) bis 2012 (rund 1.800 Personen) konnte in den Folgejahren bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg bis auf 7.155 Personen im Jahr 2019 registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2020 wurden hingegen nur 4.309 Personen als Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler und deren Familienangehörige durch das Bundesverwaltungsamt registriert, was wiederum durch Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie zu erklären ist. Im Jahr 2022 lag wie bereits im Jahr zuvor die Anzahl der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörigen wieder auf dem Niveau von 2019 (7.010). 2023 betrug diese 6.655.
Im Rahmen der bereits seit 2017 bestehenden Visumfreiheit können auch Menschen, die als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler aus der Ukraine nach Deutschland kommen möchten, einreisen. Für diese Personengruppe wurde aufgrund der Kriegssituation eine Ausnahmeregelung geschaffen, wonach sie einen Aufnahmeantrag direkt in Deutschland stellen können.
Abbildung 6: Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsländern seit 2016
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Quelle: Bundesverwaltungsamt
Hinweis
Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".
Fußnoten
- Eine Addition der Zuwanderungsgruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatistik) und Doppelzählungen (z. B. EU-Binnenmigration und saisonale Arbeitskräfte aus EU-Staaten) nicht möglich.
- Angehörige von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.
- Die Kategorien zu Ehepartnerinnen und Ehepartnern beinhalten auch eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.